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Vereinigtes Königreich

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 23 von 180
Vereinigtes Königreich / USA 12.08.2021

Berufung in Assanges Auslieferungsverfahren

Menschen halten Protestschilder. Auf einem steht: "Free Julian Assange"
© picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Matt Dunham

Ein Gericht in London hat am Mittwoch (11.08.) begonnen, die Berufung der US-Regierung im Auslieferungsverfahren gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange zu prüfen. In einer Vorab-Anhörung erteilten die Vorsitzenden Richter den USA die Erlaubnis, ihrer Berufung zwei neue Begründungen hinzuzufügen, sodass die Berufung nun auf fünf Punkten fußt. Konkret zog die US-Regierung die Glaubwürdigkeit eines Experten bei der Beurteilung von Assanges Gesundheitszustand in Zweifel und kritisierte die Einschätzung des Gerichts in erster Instanz, wonach Assange in US-Haft in großer Gefahr wäre, Suizid zu begehen.

„Die von der US-Regierung vorgebrachten Argumente haben deutlich gemacht, dass sie den Fall bis zum bitteren Ende weiterverfolgen will. Aber das muss nicht so sein: Wir fordern die Regierung Biden erneut auf, ihre Berufung zurückzuziehen und die Anklage gegen Julian Assange fallenzulassen“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Das Verfahren hat fatale Auswirkungen auf den Journalismus und die Pressefreiheit weltweit. Assange darf nicht an die USA ausgeliefert werden und muss zudem umgehend aus der Haft in Großbritannien freigelassen werden.“

In der Anhörung am Mittwoch argumentierte die Vertretung der US-Regierung, die Einschätzung des Psychiaters Michael Kopelman über Assanges psychische Gesundheit sei „irreführend“ gewesen, da sein erster schriftlicher Bericht an das Gericht aus Sicherheitsgründen nicht ausdrücklich erwähnt, dass Assange eine Lebensgefährtin und zwei Kinder hat. Zudem sei die Einschätzung der zuständigen Richterin in erster Instanz, dass Assange in den USA aufgrund der dortigen Haftbedingungen in großer Gefahr sei, Suizid zu begehen, zu überprüfen. Beide Punkte ließ das Gericht am Mittwoch als zusätzliche Teile des Berufungsverfahrens zu. Die Berufungsverhandlung selbst findet am 27. und 28. Oktober statt.

RSF hatte eine Akkreditierung als beobachtende NGO erhalten und konnte somit die Anhörung im Gerichtssaal verfolgen. In früheren Phasen des Verfahrens war Vertreterinnen und Vertretern von RSF ein solcher Zugang immer wieder verwehrt worden.

RSF ist überzeugt, dass die juristische Verfolgung Assanges politisch motiviert ist: dass er wegen seiner Beiträge zu Berichterstattung von großem öffentlichen Interesse verfolgt wird und Journalistinnen und Journalisten künftig von ähnlichen Enthüllungen abgeschreckt werden sollen. Zudem ist RSF in großer Sorge um seinen psychischen und körperlichen Gesundheitszustand angesichts der unmenschlichen Haftbedingungen im Belmarsh-Hochsicherheitsgefängnis.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Großbritannien auf Platz 33, die USA stehen auf Platz 44 von 180 Ländern.



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