Schutz vor Überwachung

Nach Auffassung von RSF verletzten Überwachung und geheime Spionagesoftware grundlegende Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Daher ist RSF im August 2025 zum Beispiel gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den Bundesnachrichtendienst vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gezogen, um die Achtung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit sowie des Rechts auf wirksame Beschwerde gemäß der EMRK einzufordern. Reporter ohne Grenzen hat in einem weiteren Fall zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Anfang 2025 Beschwerde vor dem EGMR gegen die Massenüberwachung des BND eingereicht. 

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