Reporter ohne Grenzen hat sich seit seiner Gründung kontinuierlich weiterentwickelt, ist gewachsen und hat seine Aktivitäten und Programme ausgebaut. Unterstützen Sie mit Ihrem Erbe die Arbeit von Reporter ohne Grenzen.
Sie können Reporter ohne Grenzen beispielsweise einen bestimmten Prozentsatz Ihres Vermögens vermachen, als Erbin, Ersatzerbin, Schlusserbin bei einem gemeinschaftlichen Testament oder auch als Vermächtnisnehmerin einsetzen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bei der Abwicklung eines Nachlasses bringt Reporter ohne Grenzen in diesem Bereich Kompetenz und Erfahrung mit. Es ist deshalb ratsam und wichtig, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Reporter ohne Grenzen als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden soll, damit die Umsetzbarkeit Ihrer Vorstellungen besprochen werden kann.
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