Bündnis gegen Einschüchterungsklagen
16.03.2023
EU-Richtlinie zum Schutz vor SLAPPs in Gefahr
Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts- und weiteren Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften zeigt sich besorgt angesichts der drohenden Verwässerung der geplanten EU-Richtlinie zum Schutz vor Einschüchterungsklagen. Solche sogenannten SLAPPs („Strategic Lawsuits against Public Participation“) beschreiben eine Form des Rechtsmissbrauchs, bei dem Kritikerinnen und Kritiker eingeschüchtert und ihre Kritik aus der Öffentlichkeit verbannt werden soll. Betroffen von SLAPPs sind Einzelpersonen, Medien und Organisationen, die im öffentlichen Interesse auf Missstände hinweisen. Sie werden immer wieder mit langen und zähen Prozessen psychologisch zermürbt, finanziell ruiniert und so an ihrer Arbeit gehindert.
Die Europäische Kommission hat die europaweit zunehmenden Probleme mit SLAPPs erkannt und im April 2022 einen Richtlinienentwurf eingebracht, der SLAPPs eindämmen soll (Anti-SLAPP-Richtlinie). Doch nun droht die massive Verwässerung der geplanten Anti-SLAPP-Richtlinie. Denn im jüngsten Kompromissvorschlag des Europäischen Rates wurden entscheidende Schutzmaßnahmen für Betroffene von SLAPPs gestrichen und der Anwendungsbereich der Richtlinie massiv verkürzt.
Die im zivilgesellschaftlichen Bündnis vertretenen Organisationen kritisieren insbesondere folgende Änderungen des ursprünglichen Richtlinienentwurfs:
- Artikel 4 sowie der zugehörige Erwägungsgrund 22 des Richtlinienvorschlags der EU-Kommission wurden aus dem Text gestrichen. Nach der dortigen Definition würden „Angelegenheiten mit grenzüberschreitenden Bezügen“ auch Fälle der Öffentlichkeitsbeteiligung umfassen, die für mehr als einen Mitgliedstaat relevant sind. Mit dem Vorschlag des EU-Rates würde die Richtlinie keine sachdienlichen Anhaltspunkte für eine harmonisierte Umsetzung in dieser Hinsicht mehr enthalten.
- „Offensichtlich unbegründet“ wird im neuen Erwägungsgrund 13a so eng definiert, dass der vorgeschlagene Mechanismus der vorzeitigen Klageabweisung nutzlos würde. Die meisten missbräuchlichen Klagen werden diese viel zu hohe Schwelle nicht erreichen.
- Außerdem wurde die Regelung zum Schadensersatz in Artikel 15 gestrichen.
Kompromissvorschlag verbessert die aktuelle Rechtslage kaum
Die im Kompromissvorschlag vorgeschlagenen Mechanismen bewirken keine wesentliche Verbesserung zur aktuellen Rechtslage für Opfer von SLAPPS mehr. Dies macht die jahrelange Arbeit zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen im Kampf gegen europaweit zunehmende SLAPPs weitgehend zunichte. Deshalb fordert ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus Medien-, Menschenrechts-, Umweltschutz- und anderen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Bundesregierung auf, gegen den Kompromissvorschlag vorzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass die von der Europäischen Kommission angedachten Schutzmechanismen nicht nivelliert werden.
Nur so lässt sich das auch im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung festgehaltene Ziel, „europaweit Maßnahmen gegen Einschränkungen der Freiheitsrechte wie z. B. durch missbräuchliche Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation, SLAPP) zu unterstützen” (Zeilen 4178-4180), ernsthaft umsetzen.
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