Dschibutis politische Führung erlaubt keinerlei Medienvielfalt. Die wenigen zugelassenen Medien werden vom Kommunikationsministerium oder von der Regierungspartei kontrolliert, die Zeitungen der Opposition wurden über die Jahre von Gerichten geschlossen oder finanziell ausgetrocknet. Ausländische Journalisten werden nicht ins Land gelassen. Ein Gesetz von 1992 stellt Mediendelikte unter Gefängnisstrafen. Wer ein Medium gründen will, muss in der Regel die dschibutische Staatsbürgerschaft besitzen und mindestens 40 Jahre alt sein. Die einzige Möglichkeit, sich unabhängig zu informieren, ist das Exilradio La Voix de Djibouti, das aus Belgien sendet. Aber sein Signal ist oft gestört und wird online blockiert, und die Mitarbeiter*innen werden immer wieder festgenommen und misshandelt.
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