Seit 2014 werden in Trinidad und Tobago nicht mehr alle Verleumdungstatbestände mit Haft bestraft. Doch „bösartige, rufschädigende Verleumdung wider besseres Wissen“ kann noch immer mit Geldstrafen und bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Die meisten Medien sind in Privatbesitz. Die regierungsnahen unter ihnen werden bei der Vergabe staatlicher Werbegelder deutlich bevorzugt. Die geplanten Gesetze zu Online-Kriminalität, Whistleblower-Schutz und Datenschutz sowie der Rundfunk-Kodex könnten abschreckende Effekte auf Medienschaffende und ihre Quellen haben. Behörden wie die Polizei behindern Journalist*innen bisweilen in ihrer Arbeit.
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