Recht auf Vergessenwerden
24.09.2019
EuGH setzt problematischem Recht Schranken
Reporter ohne Grenzen begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof dem so genannten Recht auf Vergessenwerden Schranken gesetzt hat. Zu den heutigen EuGH-Urteilen zu zwei Streitfällen aus Frankreich zu diesem Thema erklärt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr:
„Diese Urteile stärken die Presse- und Informationsfreiheit, denn sie schränken den Wirkungsbereich des Rechts auf Vergessenwerden ein und stellen klar, dass es in jedem Einzelfall sorgfältig gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss. Sie können aber den Grundkonflikt zwischen einem individuellen Rechtsanspruch auf Vergessenwerden auf der einen und dem Recht der Öffentlichkeit auf ungehinderten Zugang zu Informationen auf der anderen Seite nicht auflösen.
Problematisch bleibt, dass der EuGH die Abwägung zwischen diesen Rechtsgütern weiterhin den Plattformbetreibern überlässt. Entscheidungen mit so weitreichenden Folgen für die Presse und Informationsfreiheit sollten nicht allein von Unternehmen auf Zuruf der Betroffenen getroffen werden.“
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