Deutschland
13.11.2014
Ächtung von Überwachungsexporten vorantreiben
Reporter ohne Grenzen fordert Bundesregierung und Bundestag auf, die Ächtung und Kontrolle von Exporten digitaler Überwachungstechnologien entschlossen voranzutreiben. Mit der nun von der Europäischen Kommission vorgelegten Überarbeitung der EU-Dual-Use-Verordnung ist ein wichtiger erster Schritt unternommen, um den Handel mit solchen menschenrechtsverletzenden Technologien wirksam einzudämmen. Nötig sind aber weitergehende Regelungen
„Erfreulicherweise ist die völlige politische Ignoranz bei diesem Thema einer etwas kritischeren Bewertung des Exports von Überwachungstechnologien aus Deutschland und der EU gewichen“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr am Mittwoch (12. November) bei einer Anhörung vor dem Bundestagsunterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung.
Dabei wies er auf die Gefahren für die Pressefreiheit hin, die der Export von IT-basierten Überwachungsprodukten in repressive Staaten darstellt. Deren Behörden können mit Hilfe solcher Technologien etwa die Computerfestplatten kritischer Journalisten durchsuchen und ihre verschlüsselten E-Mails mitlesen. „Die Glaubwürdigkeit deutscher Menschenrechtspolitik wird in den kommenden Jahren zunehmend auch am digitalen Handeln von Regierung und Parlament gemessen werden“, betonte Mihr.
Die Vertragsstaaten des Wassenaar-Abkommens für Exportkontrollen von konventionellen Waffen und Dual-Use-Gütern hatten im vergangenen Dezember sogenannte Intrusion Software in die Liste der Dual-Use-Güter aufgenommen – also die Technologie, um sogenannte Staatstrojaner auf die PCs von Zielpersonen aufzuspielen. Ebenso fügten sie der Liste Monitoring-Zentren hinzu – die Technologie für die Massenüberwachung ganzer Länder oder Regionen. Schon im kommenden Monat werden die Wassenaar-Staaten erneut zusammenkommen. Bundesregierung und Bundestag sollten sich danach in der EU für eine schnelle Implementierung der dann anstehenden Aktualisierungen einsetzen.
Auch in der Bundesregierung hat sich zumindest der Diskurs weiterentwickelt. Die Ankündigung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im vergangenen Mai, den Export von Überwachungstechnologie per Einzelermächtigung an den Zoll und das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle zunächst zu stoppen, zeigt zwar bislang wenig Wirkung. Dennoch ist das politische Signal eindeutig und wichtig.
Forderungen zur Weiterentwicklung der Kontrollmechanismen
Bei der Weiterentwicklung der Kontrollmechanismen für Überwachungsexporte stehen aus Sicht von Reporter ohne Grenzen folgende Punkte im Vordergrund:
Mehr Transparenz über beantragte und genehmigte Verkäufe: Bislang verweigert die Bundesregierung umfassende Auskunft über in der Vergangenheit erteilte Hermes-Bürgschaften für Exporte von Überwachungstechnologie. Sie hat lediglich die Existenz zweier solcher Bürgschaften eingeräumt. Die Namen der betreffenden Firmen sind bis heute unter Verschluss. Auch die Genehmigungsverfahren für Dual-Use-Produkte sind völlig intransparent – mehr noch als die Verfahren im Bereich der Exporte nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Reformen für mehr Transparenz sind deshalb unbedingt nötig.
Menschenrechte als überragender Bewertungsmaßstab: In der Vergangenheit haben bei Entscheidungen über Waffenexporte allzu oft wirtschaftliche Interessen menschenrechtliche Bedenken überwogen. Selbst Wirtschaftsminister Gabriel hat deshalb kürzlich vorgeschlagen, dem Auswärtigen Amt eine stärkere Rolle in den entsprechenden Bewertungsprozessen einzuräumen. Derzeit ist der politische Bewertungsspielraum deutlich zu groß und berücksichtigt Menschenrechtsfragen zu wenig.
Kritische Bewertung des Einsatzes von Überwachungstechnik in Deutschland: Im Oktober ist bekannt geworden, dass deutsche Spionagetechnik der Firma Gamma/Finfisher auch gegen Ziele in Deutschland eingesetzt wurde, obwohl die Geschäftsbedingungen des Unternehmens dies eigentlich verbieten: Bahrainische Sicherheitsbehörden infizierten im Jahr 2012 Computer und mobile Endgeräte an 15 IP-Adressen in Deutschland mit einem Finfisher-Staatstrojaner. Unter anderem das European Center for Constitutional Rights in Berlin hat deshalb Anzeige gegen Finfisher erstattet.
Fälle wie diese machen deutlich, dass der Einsatz europäischer Überwachungstechnik ein Bumerang ist: Er macht auch an den europäischen Grenzen nicht Halt und stellt somit eine akute Sicherheitsbedrohung auch für Journalisten, Asylsuchende und politische Aktivisten mitten unter uns dar.
Nicht abgeschlossen ist auch die Diskussion über den Einsatz entsprechender Technologien durch deutsche Nachrichtendienste und Polizeibehörden. Diese dringen bis heute auf den Einsatz von Staatstrojanern, obwohl unklar ist, ob es ein solches Programm gibt, das den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien für den Schutz der Grundrechte standhielte.
Alternativen zum Dual-Use-Ansatz entwickeln: Bei der Weiterentwicklung der Regelungen zum Export von Überwachungstechnologie sollten die Schwächen des Dual-Use-Ansatzes bedacht werden. Infrage kommt dazu die Entwicklung eines eigenen EU-Rechtsrahmens – also etwa einer speziellen Richtlinie – nur für problematische Güter aus dem Telekommunikationsbereich. Eine weitere Möglichkeit könnte es sein, Überwachungstechnologien in der Anti-Folter-Verordnung der EU aufzulisten.
- ROG-Informationen zu Exportkontrollen für Überwachungstechnologie
- pdf ROG-Stellungnahme vor dem Bundestagsunterausschuss für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung
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