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Aserbaidschan

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 164 von 180
Aserbaidschan 27.05.2011

Eynulla Fatullajew nach vier Jahren Haft endlich frei

Mit großer Freude hat Reporter ohne Grenzen (ROG) die Nachricht von der Freilassung Eynulla Fatullajews aufgenommen. Der Journalist wurde am 26. Mai nach einer Begnadigung durch den Präsidenten freigelassen.
 
Eynulla Fatullajew, Chefredakteur der Wochenzeitung Realny Azerbaijan und der Tageszeitung Gündalik Azarbaycan wurde im Jahr 2007 aufgrund verschiedener Veröffentlichungen zu einer mehrjährigen Haftstrafe sowie einer zusätzlichen Geldstrafe verurteilt. Am 11. November 2010 hat das Oberste Gericht Aserbaidschans in Baku die Gefängnisstrafe des Zeitungsjournalisten zwar reduziert. Aber auch nach dem Revisionsurteil hätte der Journalist noch bis Januar 2013 in Haft bleiben müssen. ROG beteiligte sich während Fatullajews Haftzeit an dessen Anwaltskosten und unterstützte dessen Familie finanziell – Fatullajews Eltern hatten nach den Urteilen gegen ihren Sohn ihre Arbeit verloren.

„Wir sind erleichtert über die Entscheidung des Präsidenten“, sagt ROG. „Die Freilassung ist auch dem Engagement der Familie und Freunde des Journalisten sowie von Menschenrechtsorganisationen und Online-Aktivsten zu verdanken“, so ROG weiter. Nach der Freilassung der beiden Blogger Adnan Hajisade und Emin Milli im November 2010 sei die Freilassung ein weiteres ermutigendes Signal für alle, die sich für politische Inhaftierte in Aserbaidschan einsetzen. 

Allerdings sieht ROG derzeit keine Anzeichen für ein Ende der Repressionen gegen engagierte Medienmitarbeiter und die Entstehung einer freien Presse in Aserbaidschan. Vielmehr ist im Mai erneut ein regierungskritischer Blogger zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. In den Monaten zuvor dokumentierte ROG außerdem eine Welle von Verhaftungen und Angriffen gegen Journalisten, die über regierungskritische Demonstrationen berichten wollten. Verbrechen gegen Journalisten blieben weiter ungesühnt, pressefeindliche Gesetze zementierten die politische Kontrolle der Medien in dem vorderasiatischen Land. 

Am Fall Fatullajews zeigte sich deutlich die missbräuchliche Anwendung des Strafrechts zur Verfolgung kritischer Medienschaffender in Aserbaidschan. Die kritischen Kommentare und politischen Analysen Fatullajews hatten den Unmut der Regierung erregt: Nach Fatullajews Einschätzung brachte er die Behörden vor allem mit seiner wiederholten Kritik an den offiziellen Ermittlungen zur Ermordung des Journalisten Elmar Husejnow gegen sich auf. Husejnow, Chefredakteur des „Monitor Journal“, wurde im März 2005 ermordet. Bis heute ist der Fall nicht aufgeklärt. 

Die Behörden nahmen letztendlich einen Artikel in der Realny Azerbaijan, in dem Fatullajew vor ethnischen Unruhen warnte, zum Anlass, den Journalisten festzunehmen und Anklage gegen ihn zu erheben. Ein Gericht befand Fatullajew für schuldig, das aserbaidschanische Volk „diffamiert“ und „beleidigt“ zu haben und verurteilte ihn zusätzlich wegen angeblicher „Terrorismusdrohung“, Steuerhinterziehung sowie der „Anstiftung zum Rassenhass“ zu der mehrjährigen Gefängnisstrafe. Einige Jahre später wurden ihm außerdem ein Drogenvergehen angehängt. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Urteile gegen Fatullajew als „illegal“ bewertet und die Freilassung des Gefangenen gefordert. 

Trotz der Amnestie appelliert ROG an die internationale Staatengemeinschaft, die andauernde schwierige Lage der Medien in Aserbaidschan nicht aus dem Blick zu verlieren. Erst am 18. Mai hatte ein Bezirksgericht in der westaserbaidschanischen Stadt Ganja den Blogger Bachtijar Hajijew wegen angeblichen Desertierens zu zwei Jahren Haft verurteilt. Aus Sicht von ROG war der Prozess gegen Hajijew politisch motiviert. Der wahre Grund seiner Verfolgung dürften seine Online-Aktivitäten sein. Der Blogger wurde festgenommen, nachdem er auf Facebook zu Demonstrationen gegen die Regierung aufgerufen hatte. 

ROG fordert die umgehende Freilassung von Hajijew sowie die Untersuchung und Verfolgung aller Gewaltakte gegen Journalisten. In den vergangenen sechs Jahren ist kein Verbrechen gegen Journalisten aufgeklärt worden. Zudem dürften Delikte wie „Verleumdung“ und „Beleidigung“ nicht länger dazu missbraucht werden, um kritische und unabhängige Medienschaffende strafrechtlich zu verfolgen. 

 


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