Länderportal

Belarus

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 167 von 180
Belarus 09.08.2021

Journalistenverband muss bestehen bleiben

Ein Mann vor einer roten Wand.
Alexander Lukaschenko © picture alliance / HANS PUNZ / APA / picturedesk.com / HANS PUNZ

Reporter ohne Grenzen hat beim Obersten Gerichtshof von Belarus mit einem Amicus-Curiae-Brief gegen die drohende Auflösung der Belarussischen Journalistenvereinigung BAJ protestiert. Die BAJ ist seit vielen Jahren die RSF-Partnerorganisation in Belarus. Sollte sie tatsächlich liquidiert werden, würde das nach RSF-Ansicht die belarussischen Verpflichtungen hinsichtlich der Vereinigungsfreiheit, dem Schutz von Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen und der freien Meinungsäußerung verletzen. Das Minsker Justizministerium hatte den Antrag, die BAJ aufzulösen, im Juli eingereicht, die Anhörung ist für Mittwoch (11. August) angesetzt. RSF fordert den Obersten Gerichtshof auf, den Antrag abzulehnen.

„Die BAJ aufzulösen, wäre ein weiterer eklatanter Verstoß gegen die internationalen Verpflichtungen von Belarus", sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Leider scheint sich das Regime Lukaschenko nach einem Jahr der systematischen Unterdrückung der Zivilgesellschaft und insbesondere der Journalistinnen und Journalisten kaum noch um grundlegende Rechte zu scheren. RSF fordert den Obersten Gerichtshof auf, seiner Rolle als Garant der Freiheit gerecht zu werden und einer Vereinigung, auf die man in Belarus eigentlich stolz sein sollte, ein ungehindertes Arbeiten zu ermöglichen.“

Die BAJ steht seit vielen Jahren im Visier der Behörden, insbesondere seit den Protesten nach der umstrittenen „Wiederwahl“ Alexander Lukaschenkos vom 9. August 2020. Im Februar 2021 wurden die Räumlichkeiten der BAJ und die Wohnungen mehrerer Mitarbeitenden durchsucht, Dokumente wurden beschlagnahmt und Büros versiegelt. Im Juni ließ das Justizministerium erneut die Räume durchsuchen sowie weitere Dokumente beschlagnahmen und forderte die BAJ anschließend auf, ihrerseits Tausende von Seiten an Papieren vorzulegen. Teils waren das Dokumente, die die Vereinigung wegen der Beschlagnahmung und Versiegelungen gar nicht vorlegen konnte. Die Behörden warfen der BAJ zudem vor, für zwei ihrer Ortsverbände keine legale Adresse benannt zu haben, was die BAJ jedoch bestreitet. Mitte Juli schließlich beantragte das Justizministerium beim Obersten Gerichtshof, die BAJ aufzulösen, weil angeblich „die vom Justizministerium bei der Inspektion festgestellten Verstöße nicht behoben wurden“. RSF ist der Ansicht, dass der Antrag in Wirklichkeit die BAJ daran hindern soll, weiter für eine freie, vielfältige und unabhängige Presse zu streiten.

Der von RSF vorgelegte Schriftsatz – die „Amicus Curiae“ genannte Intervention einer dritten Verfahrenspartei zur Nutzung durch den Richter oder die Richterin – erinnert an die internationalen Verpflichtungen von Belarus in Bezug auf die Vereinigungsfreiheit, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen und die Meinungsfreiheit. Der Brief beschreibt, wie und warum es diesen Verpflichtungen zuwiderlaufen und gegen internationales Recht verstoßen würde, wenn die BAJ tatsächlich aufgelöst werden würde.

Belarus hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Dieser völkerrechtliche Vertrag garantiert die Bestimmungen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ergänzt durch die UN-Erklärung über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und -verteidigerinnen. Belarus ist zudem Mitglied der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Alle diese Vertragswerke garantieren die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit und legen genau fest, in welchen Fällen diese Grundrechte eingeschränkt werden dürfen. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte besagt eindeutig, dass Einschränkungen ein rechtmäßiges Ziel verfolgen und in einer demokratischen Gesellschaft für dieses Ziel notwendig und angemessen sein müssen. Auch Belarus ist nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge verpflichtet, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Mit der Auflösung der BAJ würde Belarus in eklatanter und schwerwiegender Weise gegen internationale Verträge verstoßen.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit 2021 ist Belarus Vergleich zum Vorjahr um fünf Plätze gefallen und steht auf Rang 158 von 180.



nach oben