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China

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 172 von 180
China 01.12.2016

Hausarrest für Gao Yu verlängert

Foto: privat

Reporter ohne Grenzen ist besorgt über die Warnung eines chinesischen Gerichts, die Deutsche Welle-Autorin Gao Yu könne „jederzeit“ zurück ins Gefängnis geschickt werden. Ein Richter in Peking entschied vergangene Woche, dass Gao ein weiteres Jahr ihrer insgesamt fünfjährigen Haftstrafe in Hausarrest verbringen darf, wies aber zugleich auf die weiterhin bestehende Möglichkeit einer erneuten Inhaftierung hin. Der herzkranken Journalistin wird seit Jahresbeginn die Ausreise zu einer medizinischen Behandlung in Deutschland verweigert.

„Wir sind besorgt über die unverhohlene Drohung der chinesischen Justiz”, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Gao Yu hätte niemals verurteilt werden dürfen. Die Justiz muss die politisch motivierten Anschuldigungen gegen sie endlich fallenlassen und ihre Ausreise ermöglichen.”

Die Dissidentin war im April 2015 wegen vermeintlichen Verrats von Staatsgeheimnissen zunächst zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Berufungsverfahren reduzierte ein Pekinger Gericht Ende November 2015 die Strafe auf fünf Jahre und entließ Gao wegen ihrer Gesundheitsprobleme in den Hausarrest.

Die Behörden verweigern Gao seit Anfang Januar die Ausreise zur medizinischen Behandlung im Ausland. Laut ihrem Anwalt, der sich auf Angaben ihrer Ärzte bezieht, leidet Gao unter anderem an Herzproblemen, hohem Blutdruck, einer Erkrankung des Innenohrs und einer Wirbelsäulenverkrümmung. Nach ROG-Informationen hatten die Behörden Gao und ihrem Sohn Zhao Meng Ende vergangenen Jahres Reisepässe ausgestellt. Zudem hatten beide bereits deutsche Visa erhalten. Kurz vor der geplanten Ausreise signalisierten die Behörden Gao jedoch, dass zunächst die Führung der Kommunistischen Partei grünes Licht geben müsse

Die Behörden werfen Gao vor, sie habe sich ein geheimes Parteidokument verschafft und an eine Webseite im Ausland weitergegeben. Dabei dürfte es sich um das sogenannte Dokument Nr. 9 handeln, das vor den Gefahren universeller Menschenrechte und eines „westlichen“ Verständnisses von Pressefreiheit für die Herrschaft der Kommunistischen Partei warnt.

Schikanen und umfassende Überwachung auch im Hausarrest

Auch im Hausarrest wird Gaos Telefon- und Internetkommunikation umfassend überwacht und kontrolliert. Zudem bleibt sie und ihre Familie den Schikanen der Behörden ausgesetzt. Ende März zerstörten rund 20 Zivilpolizisten ihren Garten und verprügelten ihren Sohn. Pekings Stadtverwaltung hatte behauptet, der Garten und seine kleine Umfassungsmauer seien ungenehmigt angelegt worden. Gao musste sich nach der überfallartigen Aktion kurzzeitig mit Herzproblemen ins Krankenhaus begeben.

Gao war Ende April 2014 verschwunden, kurz vor dem 25. Jahrestag der gewaltsamen Niederschlagung der Studentenproteste auf dem Platz des Himmlischen Friedens 1989. Die Behörden hielten sie zunächst in Isolationshaft. Zwei Wochen nach ihrem Verschwinden präsentierte der staatliche Fernsehsender CCTV ein Video eines in Polizeigewahrsam entstandenen erzwungenen Schuldeingeständnisses. Gao sagte gegenüber Richtern und Staatsanwälten, sie habe das Geständnis nur aufgrund von Drohungen gegen ihren Sohn abgelegt. Die chinesische Justiz nutzt vermehrt erzwungene Geständnisse, um die Inhaftierung von Regierungskritikern zu rechtfertigen.

Seit dem Amtsantritt von Staats- und Parteichef Xi Jinping geht die chinesische Führung mit neuer Härte gegen Kritiker vor. Momentan sitzen mindestens 21 Journalisten sowie 81 Online-Aktivisten und Bürgerjournalisten wegen ihrer Arbeit in Haft. Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit steht China auf Platz 176 von 180 Staaten. 



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