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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 10 von 180
Deutschland 16.05.2006

BND-Affäre: Untersuchungsbericht veröffentlichen

Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, das die Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst untersuchen soll, fordert Reporter ohne Grenzen, die Vorfälle lückenlos aufzuklären sowie den bislang geheimen Untersuchungsbericht öffentlich zu machen.

„Die vollständige Aufklärung eines solch gravierenden Vorgehens eines Staatsorgans gegen die Pressefreiheit darf nicht einem geheim tagenden Gremium überlassen bleiben, sondern muss öffentlich geführt werden“, fordert die Menschenrechtsorganisation.

Wie aus einem Bericht von Gerhard Schäfer, ehemaliger Bundesrichter und hier als Sonderermittler tätig, bekannt wurde, hat der Bundesnachrichtendienst (BND) von Anfang der 90er Jahre bis zum Herbst 2005 Journalisten umfassend überwachen lassen. Interessiert hat sich der BND laut Medienberichten in erster Linie für Journalisten, die über die Aktivitäten des Geheimdienstes recherchiert hatten.

„Die Pressefreiheit wird in Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert und darf nicht hinter der Eigensicherung des BND zurückstehen. Der Quellen- und Informantenschutz ist ein zentrales Element für investigative Recherchen und darf auf keinen Fall untergraben werden“, kritisiert Reporter ohne Grenzen. Andernfalls könnten Medien ihre für die Demokratie elementare Kontrollfunktion nicht ausüben.

Um an die Informanten aus den eigenen Reihen zu kommen, heuerte der BND nach dem Bericht zufolge auch Journalisten an. „Dass Journalisten für Nachrichtendienste arbeiten, ist mit dem Berufsethos nicht vereinbar. Journalisten, die Spitzeldienste leisten, schaden der Glaubwürdigkeit und dem Ansehen der Medien." In Deutschland ist dieser Grundsatz auch im Pressekodex des Deutschen Presserates festgeschrieben (Richtlinie 6.2.), so die internationale Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit weiter.

Reporter ohne Grenzen begrüßt die am Montag bekannt gewordene Anweisung des Kanzleramtes, zukünftig weder Journalisten zu bespitzeln noch als Informanten zu führen. Offen sei aber weiterhin, wer die bisherige illegale Praxis zu verantworten habe und wie zukünftig die Kontrolle über den BND aussehe, damit sich solch skandalöse Vorgänge nicht wiederholten. Das parlamentarische Kontrollgremium sei dazu offenkundig nicht in der Lage.

Laut Bericht des Sonderermittlers Schäfer für das Parlamentarische Kontrollgremium hat es weitaus mehr Fälle der Bespitzelung von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst gegeben als bisher bekannt. Der BND hat demnach nicht nur einzelne Journalisten beschattet, sondern auch Journalisten auf Kollegen angesetzt, um Informationen über deren Arbeit in Erfahrung zu bringen. Für diese Dienste soll der BND auch Geld gezahlt haben - in einem Fall über 600.000 Mark. Schäfer bezeichnet die Praktiken als "unverhältnismäßig" und "eindeutig rechtswidrig". Es handele sich um einen eklatanten "Eingriff in die Pressefreiheit".


WEITERE INFORMATIONEN:
Katrin Evers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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