Überwachung
24.02.2017
BND verstößt gegen Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen ist schockiert über die offenbar gezielte Überwachung von ausländischen Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND). Wie der Spiegel online vorab berichtet, soll der BND ab 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen auf der ganzen Welt mit eigenen Selektoren überwacht haben.
„Seit langem haben wir befürchtet, dass der BND Journalisten im Rahmen seiner massenhaften Filterung von Kommunikationsdaten zumindest als 'Beifang' überwacht hat. Die durch Recherchen des Spiegel offenbarte gezielte Überwachung ist ein massiver Verstoß gegen die Pressefreiheit“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Schon die Verabschiedung des BND-Gesetzes war ein Verfassungsbruch mit Ansage. Es ändert nichts an der bisherigen Überwachungspraxis für Journalisten.“
Wie der Spiegel berichtet, gehörten zu den Spähzielen unter anderem mehrere Anschlüsse der britischen BBC in Afghanistan und London, ein Anschluss der New York Times in Afghanistan, sowie Anschlüsse von Mobil- und Satellitentelefonen der Nachrichtenagentur Reuters in Afghanistan, Pakistan und Nigeria.
Im Oktober 2016 verabschiedete der Bundestag das neue BND-Gesetz. Darin fehlt eine Ausnahmeregel für Journalisten, wie sie für gezielte Überwachungsmaßnahmen etwa im G 10-Gesetz über die Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses steht.
Das BND-Gesetz erlaubt es dem deutschen Auslandsgeheimdienst, im Zuge seiner Massenüberwachung Europäer mit Einschränkung zu überwachen und Bürger von Drittstaaten immer dann, wenn dies die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands sicherstellen oder „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ bringen kann. Ausländische Journalisten können damit rasch ins Visier des deutschen Auslandsgeheimdienstes geraten – insbesondere, wenn sie sich mit Informanten über politisch brisante Themen austauschen.
Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten.
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