Deutschland
06.10.2020
Keine flächendeckende Vorratsdatenspeicherung
Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in mehreren europäischen Ländern. Mit Blick auf die rechtliche Situation in Deutschland erklärt RSF-Geschäftsführer Christian Mihr dazu:
„Dieses Urteil macht Hoffnung für die noch ausstehende EuGH-Entscheidung über das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Zum wiederholten Mal hat der EuGH deutlich gemacht, dass eine anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Es ist höchste Zeit anzuerkennen, dass die aktuelle deutsche Regelung diesen Vorgaben nicht genügt, sondern gegen Grundrechte verstößt und den journalistischen Quellenschutz in Frage stellt.“
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