Deutschland
14.08.2024
Gericht setzt Compact-Verbot aus
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung den Sofortvollzug des kürzlich vom Bundesinnenministerium angeordneten Compact-Verbots ausgesetzt. Das Magazin darf also vorerst weiter erscheinen. Das Gericht bezeichnet die Erfolgsaussichten der Klage explizit als offen.
„Die heute bekannt gewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verweist zu Recht darauf, dass von dem umfassenden Verbot durch das Bundesinnenministerium viele grundsätzliche Fragen der Presse- und Meinungsfreiheit berührt sind", sagt Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen (RSF). „Es ist daher wichtig, dass nicht das Bundesinnenministerium, sondern die unabhängige Justiz das Verbot im Detail prüft. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verbots im Hauptverfahren ist erst zu einem viel späteren Zeitpunkt zu erwarten. Auch die Frage, ob beim Vorgehen gegen Compact presse- oder medienrechtliche Maßnahmen als mildere Mittel hätten gewählt werden müssen, wird erst dann endgültig beantwortet werden – aber auch beantwortet werden müssen.“
RSF hat bereits in einer früheren Stellungnahme zur Verbotsverfügung darauf hingewiesen, dass das am 16. Juli 2024 vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot des Magazins rechtsstaatlich fragwürdig ist. Denn Pressefreiheit gilt auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen, auch solche mit extremen Inhalten. Das rechtsextreme Magazin Compact verbreitet seit Jahren immer wieder verschwörungstheoretische, fremdenfeindliche und antisemitische Narrative und greift dabei auch russische Propaganda auf.
Mit der heutigen Entscheidung verbindet RSF die Erwartung, dass im Hauptverfahren auch für die Zukunft wichtige Fragen zur Meinungs- und Pressefreiheit geklärt werden.
nach oben
Folgen Sie uns!