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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 10 von 180
Deutschland 02.03.2010

Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

© AP

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis.

 

„Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung dar“, so ROG. „Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz journalistischer Quellen, war gefährdet – die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert.“

Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen anlasslos sechs Monate lang zu speichern. Die jetzt für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Bestimmungen waren vom Bundesgesetzgeber zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen worden.

Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut überprüft werden: „Eine Nachbesserung des deutschen Gesetzes mit strengeren Vorgaben der Datensicherheit und –nutzung ist wichtig, aber nicht ausreichend.“ ROG begrüßt deshalb die Ankündigung der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die Richtlinie noch in diesem Jahr überprüfen zu lassen. Die deutsche Regierung solle sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie einsetzen, forderte ROG.

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