Deutschland
23.02.2007
ROG hofft auf „Cicero“-Urteil im Sinne der Pressefreiheit
Reporter ohne Grenzen (ROG) erwartet am kommenden Dienstag vom Bundesverfassungsgericht eine Stärkung der Pressefreiheit. Das Gericht verkündet im Fall „Cicero“, ob die Haus- und Redaktionsdurchsuchungen vom September 2005 wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat bei der Zeitschrift und einem ihrer Autoren verfassungsgemäß waren.
„Die Suche nach Lecks in den Reihen von Behörden und Geheimdiensten darf nicht zu Lasten des Quellenschutzes gehen. Haus- und Redaktionsdurchsuchungen bei Journalisten sind ein massiver Eingriff in die Pressefreiheit“, so ROG.
ROG hofft daher auf eine eindeutige Aussage des Bundesverfassungsgerichtes. „Journalisten, die Material von Informanten zugespielt bekommen und es verwenden, dürfen nicht kriminalisiert werden. Ihre Quellen müssen geschützt sein“, so die Organisation zur Verteidigung der Pressefreiheit. „Nur so können die Medien ihre Kontrollfunktion ausüben und nur so kann das öffentliche Interesse an Aufklärung gewahrt werden.“
Die Zeitschrift „Cicero“ hatte im April 2005 aus einem als geheim klassifizierten Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Terroristen Abu Mussab Al Sarkawi zitiert. Daraufhin hatten Staatsanwaltschaft und BKA die Redaktions- und Privaträume der beteiligten Redakteure durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt. Zudem wurde gegen sie Anklage erhoben wegen „Beihilfe zum Geheimnisverrat“. Inzwischen wurden die Anklagen jedoch fallen gelassen.
ROG fordert außerdem die Staatsanwaltschaft Hamburg auf, die seit Ende Januar laufenden Ermittlungen gegen drei „stern“- Redakteure sowie einen Journalisten der „Financial Times Deutschland“ wegen des „Verdachts auf Beihilfe zum Geheimnisverrat“ umgehend einzustellen. Auch sie hatten in ihren Artikeln aus BKA-Material zitiert, das als ‚geheim’ eingestuft war.
„Sowohl der Cicero-Fall als auch die jüngsten Ermittlungen in Hamburg zeigen, dass ein besserer gesetzlicher Schutz für journalistische Recherchen dringend notwendig ist“, so ROG weiter. Unabhängige und aufklärende Berichterstattung sei nur dann möglich, wenn vertraulich zugeleitete Informationen straffrei an die Öffentlichkeit gebracht werden könnten. Daher solle der entsprechende Paragraf (§ 353b) des Strafgesetzbuches nicht auf Journalisten angewandt werden, so wie es auch die Gesetzentwürfe von FDP und Bündnis90/Die Grünen vorsehen.
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Katrin Evers
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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