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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 10 von 180
Deutschland 07.09.2018

Steigende Gewalt gegen Journalisten

© picture alliance/ZUMA Press

Nach den Auseinandersetzungen in Chemnitz geht Reporter ohne Grenzen (ROG) davon aus, dass die Zahl gewalttätiger Angriffe auf Journalisten in Deutschland in diesem Jahr höher liegen wird als in den vergangenen beiden Jahren. ROG wird die dokumentierten Meldungen wie in jedem Jahr am Jahresende einer Prüfung unterziehen, die hohe Zahl von Augenzeugenberichten lässt jedoch schon eine deutliche Zunahme der bestätigten Übergriffe erwarten. Nachdem die Zahl der Übergriffe schon im Jahr 2015 mit 39 einen Höchststand erreicht hatte, war sie 2016 und 2017 auf unter 20 zurückgegangen. ROG beobachtet den erneuten Anstieg mit Sorge und fordert die Behörden auf, die Sicherheit von Journalisten zu gewährleisten.

„Bei den Protesten in Chemnitz herrschte ein medienfeindliches Klima, wie wir es seit dem Beginn der Pegida-Bewegung im Jahr 2015 nicht mehr erlebt haben. Es kann nicht sein, dass Journalisten in Deutschland Angst um ihre körperliche Unversehrtheit haben müssen, nur weil sie von öffentlichen Großereignissen berichten“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Besonders besorgniserregend ist, dass auf Demonstrationen von Rechten in Deutschland in letzter Zeit verstärkt große Menschengruppen Journalisten ins Visier nehmen, sie kollektiv beschimpfen und bedrängen. Diese Dynamik gibt es in anderen Ländern nicht.“

„Die Polizei ist deshalb umso mehr gefordert, Journalisten zu schützen und ihnen ein störungsfreies Arbeiten zu ermöglichen“, so Rediske weiter. „In der Polizistenausbildung muss ein Schwerpunkt auf Medienrecht und Umgang mit Journalisten gelegt und in der Praxis darauf geachtet werden, dass Polizisten dies auch umsetzen.“

ROG DOKUMENTIERT GEWALT GEGEN JOURNALISTEN

Mehrere Journalisten haben ROG in den vergangenen beiden Wochenenden berichtet, dass sie noch nie einem solchen Hass und einer solchen Aggressivität ausgesetzt waren wie während der Proteste in Chemnitz. Neben Beschimpfungen und Einschüchterungen kam es auch zu körperlicher Gewalt. ROG dokumentiert jedes Jahr gewalttätige Übergriffe auf Journalisten. Abschließend verifizierte Zahlen für das laufende Jahr liegen ROG noch nicht vor, doch angesichts der zahlreichen Berichte von Journalisten zeichnet sich ab, dass 2018 die Zahl tätlicher Angriffe auf Journalisten höher liegen wird als in den beiden Jahren zuvor. Die Vorfälle ereigneten sich in verschiedenen Regionen Deutschlands, nicht nur in Sachsen.

Im Jahr 2015 hatte ROG zum ersten Mal eine deutliche Zunahme von Gewalt gegen Journalisten in Deutschland registriert. Mindestens 39 gewalttätige Übergriffe zählte ROG in jenem Jahr – vor allem auf Demonstrationen der Pegida-Bewegung und ihrer regionalen Ableger, bei Kundgebungen rechtsradikaler Gruppen oder auf Gegendemonstrationen. Rund zwei Drittel der dokumentierten Fälle zählte ROG damals in Sachsen, weitere in Berlin, München und anderen Städten. Opfer der Angriffe waren meist Fotografen, Kamerateams oder Reporter vor Übertragungswagen von Radio-und Fernsehsendern – Journalisten also, die leicht als solche erkennbar sind und symbolhaft für die von Demonstranten pauschal verunglimpfte „Lügenpresse“ stehen.

In den darauffolgenden Jahren sank diese Zahl deutlich: 2016 zählte ROG 18 Gewalttaten gegen Journalisten. Bis auf zwei Ausnahmen kam es zu diesen Fällen auf Demonstrationen der Partei Alternative für Deutschland, diverser Pegida-Ableger oder rechtsextremer Gruppen. 2017 dokumentierte ROG insgesamt 16 Angriffe auf Journalisten. Ein Großteil der Übergriffe (11 Fälle) ereignete sich im Zusammenhang mit Protesten vor oder während des G20-Gipfels im Juli in Hamburg, wo Journalisten von Demonstranten angegriffen oder von Pfefferspray und Wasserwerfern der Polizei getroffen wurden, obwohl sie deutlich als Medienschaffende erkennbar waren.

Diese Zahlen umfassen lediglich tätliche Angriffe auf Journalisten (also wenn Reporter geschlagen, getreten oder zu Boden geworfen werden, wenn Ausrüstung beschädigt oder zerstört wird) sowie Attacken auf Redaktions- und Wohngebäude (Einbruch, zerstörte Scheiben, Schmierereien, blockierte Türen) oder auf Autos von Journalisten. Nicht dazugezählt werden andere Behinderungen journalistischer Arbeit, wie Platzverweise und Durchsuchungen durch die Polizei oder wenn Reporter auf Demonstrationen weggedrängt oder weggestoßen werden, wenn Kameraleute geblendet werden oder Protestierende ihnen die Hand vor die Kamera halten. Auch verbale Drohungen gegen Journalisten fließen nicht in diese Zahlen ein, werden aber von ROG dokumentiert.

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat für das Jahr 2016 ebenfalls 16 politisch rechts motivierte Gewalttaten auf Journalisten verzeichnet. 2017 waren es demnach 11 und im laufenden Jahr 6 (bis zum Stichtag 17. August).

POLIZISTEN MÜSSEN RECHTE VON JOURNALISTEN KENNEN UND DURCHSETZEN

Gebessert hat sich seit 2015, dass inzwischen in der Politik das Bewusstsein präsenter ist, dass Polizisten Medienvertreter bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit unterstützen sollten. 2016 hatte ROG noch in seiner Nahaufnahme Deutschland kritisiert, dass Polizisten oft wegschauten oder nicht eingriffen, wenn Journalisten bei ihrer Arbeit behindert wurden. Das Verhalten von Polizisten in Einzelfällen, wie zuletzt bei der Behinderung eines ZDF-Teams in Dresden, ist jedoch noch immer kritikwürdig. 

Seit 25 Jahren existieren Verhaltensgrundsätze für die Zusammenarbeit von Polizei und Medien. Damit diese auch in der Praxis eingehalten werden, ist nicht nur ein besonderer Fokus auf Medienrecht in der Polizistenausbildung unabdingbar, sondern auch der Wille in Politik und Behörden, Polizisten bei der praktischen Umsetzung dieser Kenntnisse zu unterstützen. Nur so kann verhindert werden, dass einzelne Polizisten sich von vermeintlich sachkundigen, aber falschen Argumenten von Demonstranten überzeugen lassen.

Dazu gehört das immer wieder vorgebrachte Argument, dass es unzulässig sei, Bilder von Gesichtern einzelner Demonstranten ohne deren Einwilligung zu veröffentlichen. Laut Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) dürfen Bildnisse der Zeitgeschichte (und dazu zählen Bilder von öffentlichen Demonstrationen inklusive ihrer Teilnehmer) sehr wohl verbreitet werden, ohne dass die Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, einwilligen müssten. Das hat sich auch mit der seit 25. Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht geändert. In den vergangenen Monaten haben rechtsgerichtete Demonstranten wiederholt versucht, unter Berufung auf die DSGVO Berichterstattung einzuschränken, mit dem Argument, Bilder von ihnen dürften als personenbezogene Daten nicht mehr ohne ihr Einverständnis verwendet werden. Teilweise wurden sie dabei von der Polizei unterstützt.

Auf der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Rang 15 von 180 Staaten.



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