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Vereinigtes Königreich

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 23 von 180
Vereinigtes Königreich / USA 01.01.2021

Entscheidung im Assange-Verfahren

Eine Hand hält ein Plakat mit dem Gesicht von Julian Assange hoch. Auf dem Plakat steht: "Free Assange. No U.S. Extradition."
© picture alliance / AA / Hasan Esen

Wenige Tage vor der Entscheidung im Auslieferungsverfahren von Julian Assange hat Reporter ohne Grenzen (RSF) eine Petition mit mehr als 108.000 Unterschriften gegen eine Auslieferung des Wikileaks-Gründers bei der britischen Regierung eingereicht. RSF fordert zudem, Assange sofort freizulassen und ihn nicht länger für seine Beiträge zu journalistischer Berichterstattung zu verfolgen. Am Montag (4. Januar) entscheidet ein Londoner Gericht, ob Großbritannien dem Auslieferungsersuchen der USA stattgeben soll.

„Die US-Anklage gegen Julian Assange ist eindeutig politisch motiviert. Die USA wollen ein Exempel statuieren und eine abschreckende Wirkung auf Medienschaffende überall auf der Welt erzielen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wenn die USA mit ihrem Auslieferungsantrag erfolgreich sind und Assange vor Gericht stellen, droht dasselbe Schicksal künftig jedem Journalisten und jeder Journalistin weltweit, die geheime Informationen von öffentlichem Interesse veröffentlichen. Hier stehen die Zukunft von Journalismus und Pressefreiheit weltweit auf dem Spiel.“

Am Montag um 10 Uhr Ortszeit verkündet Richterin Vanessa Baraitser im Central Criminal Court (Old Bailey) in London ihre Entscheidung. Damit endet das Auslieferungsverfahren, das im Februar 2020 mit Anhörungen von Vertreterinnen und Vertretern der USA sowie von Assanges Anwaltsteam begann und im September mit Zeugenanhörungen fortgesetzt wurde.

RSF bemüht sich um Zugang zum Gericht

RSF hat das Verfahren von Anfang an intensiv beobachtet und wird versuchen, den Termin entweder vor Ort im Gericht oder über einen Videolink mitzuverfolgen. Im September hatte Richterin Baraitser allen beobachtenden NGOs den Videolink-Zugang entzogen, so dass RSF sich seitdem jeden Morgen aufs Neue um einen der wenigen für die Öffentlichkeit reservierten Plätze in einem Nebenraum im Gerichtsgebäude bemühen musste.

RSF war die einzige internationale NGO, der dies gelang und die das Verfahren somit kontinuierlich beobachtete. Die Organisation kritisierte in diesem Zusammenhang immer wieder, dass diese Hürden in einem eklatanten Widerspruch zum Grundsatz eines transparenten Verfahrens standen.

Mehr als 108.000 Unterschriften an britische Regierung übergeben

RSF hat zum 31. Dezember 2020 seine deutsche und seine internationale Petition zur Nichtauslieferung Assanges beendet. Vor der Gerichtsentscheidung am 4. Januar hat RSF die Liste von insgesamt mehr als 108.000 Unterschriften bei der britischen Regierung eingereicht. Als die Organisation am 7. September versucht hatte, gemeinsam mit Assanges Lebensgefährtin Stella Moris eine vorläufige Unterschriftenliste abzugeben, verweigerte das Büro des Premierministers die Annahme. Die anschließende Einreichung per E-Mail wurde nie bestätigt.

Dieses Mal hat RSF die Liste per E-Mail an das Büro des Premierministers sowie das Justiz-, Innen-, Außen-, Commonwealth- und Entwicklungsministerium geschickt. Zudem hat RSF eine Grafik mit den Namen aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf seinen Webseiten und auf allen deutschen und internationalen Social-Media-Kanälen veröffentlicht.

RSF begrüßt Einsatz für Assange in Bundesregierung und Bundestag

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, hat am Mittwoch (30. Dezember) an die britischen Behörden appelliert, Assanges körperlichen und psychischen Gesundheitszustand bei der Entscheidung über die Auslieferung unbedingt zu berücksichtigen. Sie erinnerte Großbritannien zudem daran, dass es an die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden ist, „auch mit Blick auf das mögliche Strafmaß und die Haftbedingungen“. RSF begrüßt dieses deutliche Zeichen aus der Bundesregierung ausdrücklich.

Ebenso begrüßt RSF die Gründung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgemeinschaft „Freiheit für Julian Assange“, die Vertreterinnen und Vertreter aller Bundestagsfraktionen außer der AfD kurz vor Weihnachten ins Leben gerufen haben. In einer gemeinsamen Erklärung forderten sie die Nichtauslieferung Assanges, seine Freilassung aus der Haft aus medizinischen Gründen und ein faires Verfahren.

Die richterliche Entscheidung am 4. Januar wird, egal wie sie ausfällt, dem Auslieferungsverfahren kein Ende setzen. Es wird erwartet, dass beide Seiten Berufung einlegen werden, sollte die Entscheidung nicht zu ihren Gunsten ausfallen. Eine endgültige Entscheidung kann sich Experteneinschätzungen zufolge mindestens bis in die zweite Jahreshälfte 2021 hinziehen. Angesichts des immensen Drucks, der auf Julian Assange lastet, und seines lebensbedrohlichen Gesundheitszustands sind dies äußerst besorgniserregende Aussichten.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Großbritannien Platz 35, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.



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