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Kirgistan

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 120 von 180
Kirgistan 25.05.2020

#FreeThemAll: Asimjon Askarow

Kirgisische Polizei © picture alliance/Tabyldy Kadyrbekov/Sputnik/dpa

Das Oberste Gericht von Kirgisistan hat die lebenslange Haftstrafe gegen den Menschenrechtler und Aktivisten Asimjon Askarow bestätigt. Askarow war bereits im September 2010 verurteilt worden und hatte seitdem mehrfach Berufung eingelegt.

Damals warfen ihm die kirgisischen Behörden vor, zu Massenunruhen angestiftet, ethnischen Hass geschürt sowie Beihilfe zum Mord an einem Polizisten geleistet zu haben. Weder Askarows Mittäterschaft an dem Polizistenmord noch die anderen Vorwürfe gegen den Journalisten wurden jedoch abschließend geklärt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch nennt das Urteil gegen ihn unrechtmäßig. Und auch der UN-Menschenrechtsausschuss befand im Jahr 2016, Askarow sei zu Unrecht verurteilt worden und sitze unter unmenschlichen Bedingungen in Haft. Einem Sonderbericht des Komitees zum Schutz von Journalisten (CPJ) zufolge war das Urteil gegen Askarow ein Vergeltungsakt der kirgisischen Behörden.

Erst im März dieses Jahres hatte Askarows Frau, Chadidscha Askarowa, sich mit einem Brief an den kirgisischen Präsidenten Sooronbai Dscheenbekow gewandt. In dem Schreiben bat sie Dscheenbekow, ihren Mann aus der Haft zu entlassen – auch weil dessen Gesundheitszustand sich immer weiter verschlechtert habe.



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