Iran
05.09.2002
Journalist zu 23 Monaten Haft und fünf Jahren Berufsverbot verurteilt
Der Journalist Ahmad Zeidabadi wurde am 17. April wegen
"Propaganda gegen das islamische Regime und seine Institutionen" zu
einer Haftstrafe von 23 Monaten verurteilt. Das Teheraner Gericht hat dem
Mitarbeiter der reformorientierten Tageszeitung Hamschari und der
Monatszeitung Iran-e-Farda zusätzlich fünf Jahre jede Beteiligung am
öffentlichen Leben untersagt und somit ein Berufsverbot verhängt.
Reporter ohne Grenzen protestierte in einem Brief an den iranischen
Justizminister, Ayatollah Shahroudi, gegen die Verurteilung Zeidabadis und
verlangte die Aufhebung des Urteils. " Der gescheiterte Versuch, den
Iran bei der UNO-Menschenrechtskommission wegen Menschenrechtsverletzungen
zu verurteilen, hat die Konservativen im Iran bestärkt, weiter gegen
Journalisten und Medien vorzugehen", so Robert Ménard,
Generalsekretär der internationalen Menschenrechtsorganisation, in Paris.
Das Gericht warf Zeidabadi vor, er habe "provokative Standpunkte
vertreten, die die nationale Sicherheit gefährden." Der Journalist
wurde am 7. August 2000 verhaftet und am 8. März 2001 gegen Kaution
freigelassen. Er veröffentlichte weiterhin Artikel, die sich von der
Position der iranischen Regierung unterschieden. Im Gegensatz zur
offiziellen Linie, verteidigte Zeidabadi den Chef der palästinensischen
Autonomiebehörde, Jassir Arafat, und verurteilte die palästinensischen
Selbstmordattentäter.
Im Iran befinden sich 12 Journalisten in Haft. Sie wurden wegen
"Propaganda gegen das islamische Regime und seine Institutionen",
"Gefährdung der nationalen Sicherheit" oder
"Verunglimpfung" zu Haftstrafen verurteilt. Mindestens fünf weitere
Journalisten wurden im vergangenen Jahr gegen Zahlung einer Kaution
vorläufig freigelassen und warten noch auf ihre Gerichtsverfahren.
Am 28. April begann der Prozess gegen den Journalisten Said Afsar,
Mitarbeiter der staatlichen Tageszeitung Iran, wegen
"Beleidigung des Islams". Afsar hatte drei Artikel über Religion
veröffentlicht. Das Urteil steht noch aus.
Für weitere Informationen: Tel. (030) 615 85 85
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