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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 101 von 180
Pressefreiheit in der Corona-Krise 25.03.2020

Kritik an Daten-Tracking gegen Corona

Mobilfunkmast
© picture alliance

Zahlreiche autoritäre aber auch demokratische Staaten haben auf den Ausbruch der Corona-Pandemie mit Mobilfunkdaten-Tracking, also dem Nachverfolgen von Datenspuren, und dem Erstellen individueller Bewegungsprofile reagiert. Auf diese Weise wollen sie die rasante Ausbreitung des Virus eindämmen. Zu den Ländern zählen unter anderem China, Iran, Israel und Südkorea. Reporter ohne Grenzen (RSF) sieht die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, fordert jedoch, den Schutz journalistischer Quellen zu gewährleisten und das Menschenrecht auf Privatsphäre schützen. 

"Während einer weltweiten Gesundheitskrise spielen Journalistinnen und Journalisten eine entscheidende Rolle, damit sich Menschen unabhängig informieren können”, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. “Auch in Krisenzeiten müssen sich Whistleblower und andere Quellen sicher sein können, dass ihre Kommunikation geschützt ist.“ 

In einem besonders besorgniserregenden Schritt hat die chinesische Regierung den bestehenden Einsatz von Überwachungstechnologie massiv ausgeweitet, um die Bewegungen einzelner Bürgerinnen und Bürger zu verfolgen und zu kontrollieren. Eine an den größten Online-Bezahldienst Alipay gebundene Software übermittelt persönliche Daten wie den Aufenthaltsort und die ID-Nummer einzelner Nutzerinnen und Nutzer an staatliche Stellen. Zusätzliche öffentliche Checkpoints und der weit verbreitete Einsatz von Kameras zur Gesichtserkennung machen anonyme Reisen und die unbeobachtete Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel quasi unmöglich. Diese neuesten Schritte erfolgen vor dem Hintergrund verstärkter Online-Zensur und eines autoritären Vorgehens gegen kritische Stimmen.

Anfang März verbreitete die iranische Regierung eine kontrovers diskutierte App, die den Nutzenden eine einfache Möglichkeit zur Selbstdiagnose im Falle einer Covid-19-Infektion versprach. Zwar ist die Standortverfolgung zustimmungspflichtig, die App wurde aber dennoch aufgrund der falschen Versprechungen und vor dem Hintergrund früherer mutmaßlich illegal Daten sammelnder Apps des Herstellers scharf kritisiert. Google Play und weitere Plattformen haben die App inzwischen aus ihren App-Stores entfernt.

Die israelische NSO-Gruppe, die verdächtigt wird, mit ihrer Software Saudi-Arabien beim Ausspionieren des Journalisten Jamal Khashoggi vor dessen Ermordung im Oktober 2018 geholfen zu haben, kündigte die Einführung einer Software an, mit der Staaten die Verbreitung des Coronavirus verfolgen können. Angesichts der Spionagevorwürfe ist es höchst problematisch, das Unternehmen mit sensiblen Daten zu betrauen. Berichten zufolge testen bereits ein Dutzend Staaten die App. Eine ähnliche Technologie wird derweil in Israel eingesetzt, um Personen zu lokalisieren, die mit Infizierten in Kontakt gekommen sind. Am 14. März reichte die israelische Journalistengewerkschaft eine Petition beim Obersten Gerichtshof ein, um eine Ausnahmeregelung für Medienschaffende zu beantragen.

Auch Südkorea hat ähnliche Maßnahmen eingeleitet. Mithilfe einer App überwacht die Regierung Bürgerinnen und Bürger in Quarantäne und sendet "Sicherheitshinweise" an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Landes. Diese Hinweise listen Orte auf, an denen sich Erkrankte aufgehalten haben.

Am 17. März unterzeichnete auch die ecuadorianische Regierung einen Erlass, der Handytracking und die Analyse von Standortdaten in Reaktion auf Covid-19 ermöglicht.

In Europa erlauben Deutschland und Österreich die Analyse aggregierter, anonymisierter Mobilfunkdaten durch staatliche Stellen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber hält diese Form der Analyse von Bewegungsströmen größerer Gruppen, die keinen Rückschluss auf die Bewegungen einzelner zulassen, für „datenschutzrechtlich vertretbar“. Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, zur Identifikation von Kontaktpersonen auch auf individuelle Mobilfunkdaten zurückzugreifen, wurde unterdessen nach heftiger Kritik zurückgezogen. Beendet scheint die Diskussion damit jedoch nicht

„Bei allen möglicherweise kurzfristig sinnvollen Maßnahmen zum Tracking darf der Schutz personenbezogener Daten nicht gefährdet werden”, betonte Mihr. Auch anonymisierte Handydaten von Einzelpersonen ließen oft umfangreiche Erkenntnisse über Wohnort und Bewegungsmuster zu; mit dem journalistischen Quellenschutz seien solche Mittel daher nicht vereinbar.

Bedenken bestehen auch hinsichtlich möglicher langfristiger Auswirkungen auf Grundrechtsdebatten um Vorratsdatenspeicherung und Überwachung im Rahmen sicherheitspolitischer Erwägungen. Reporter ohne Grenzen begrüßt die gemeinsame Erklärung der Vereinten Nationen, der OSZE und der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte zum Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit, die die Notwendigkeit einer klaren zeitlichen Begrenzung und Zweckbindung des Einsatzes solcher Technologien im Einklang mit menschenrechtlichen Standards unterstreicht.



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