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Mexiko

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 121 von 180
Mexiko 31.10.2022

UN-Beschwerde zu Verschwinden von Journalisten

Journalistinnen demonstrieren in Morelia im mexikanischen Bundesstaat Michoacán | © picture alliance/EPA-EFE | IVAN VILLANUEVA

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die mexikanische Partnerorganisation Propuesta Cívica reichen am Mittwoch (02.11.) beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen in Genf Beschwerden gegen Mexiko wegen des Verschwindens von Journalisten ein. Es sind die ersten Beschwerden dieser Art vor dem UN-Gremium gegen den mexikanischen Staat. Der 2. November ist der Internationale Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalisten und Journalistinnen.

Exemplarisch haben die Organisationen die Fälle der 2008 beziehungsweise 2010 verschwundenen Journalisten Mauricio Estrada Zamora und Ramón Ángeles Zalpa aus dem Bundesstaat Michoacán ausgewählt. Eingelegt werden die Beschwerden, sogenannte individual communications, im Namen der Familien der beiden Medienschaffenden. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass Mexiko aufgrund erheblicher Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat.

„Mehr als ein Jahrzehnt lang hat der mexikanische Staat die beiden Familien komplett im Stich gelassen. Leider ist das die Regel in Mexiko – noch nie wurde dort ein Fall von gewaltsamem Verschwindenlassen von Medienschaffenden aufgedeckt. Dieses unfassbare Ausmaß an Straflosigkeit macht es unausweichlich, dass die Betroffenen auf anderem Weg Gerechtigkeit suchen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Wir sind überzeugt davon, dass der Gang vor internationale Institutionen den Betroffenen nicht nur eine Chance eröffnet, öffentlich auf ihr Schicksal und das Problem der Straflosigkeit aufmerksam zu machen, sondern auch eine neue Chance auf Gerechtigkeit, die ihnen in ihrem eigenen Land verwehrt wird.“

Zwei Journalisten verschwanden spurlos

Mauricio Estrada Zamora, ein 38-jähriger Kriminalreporter der Tageszeitung La Opinión de Apatzingán, verschwand am 13. Februar 2008 in der Stadt Apatzingán in Michoacán. Er wurde zuletzt gesehen, als er am Abend seine Redaktion verließ, um nach Hause zu seiner Frau und seinem kleinen Sohn zu fahren. Sein Auto wurde wenige Stunden später leer aufgefunden. Noch am selben Tag meldete seine Ehefrau ihn als vermisst. Ermittlungen wegen Entführung wurden aufgenommen. Estradas Bruder erhielt wenige Tage nach dem Verschwinden einen Anruf, in dem ihm gesagt wurde, Estrada sei nicht entführt, sondern festgenommen worden. Dem wurde jedoch nicht nachgegangen. Auch der Hinweis, dass Estrada einen Streit mit einem Polizisten gehabt haben soll, führte zu keinen Ergebnissen. 2012 nahm die mexikanische Sonderstaatsanwaltschaft für Verbrechen gegen die Meinungsfreiheit (FEADLE) Ermittlungen auf. Estradas Ehefrau unternahm zahlreiche vergebliche Anstrengungen, um die Ermittlungen voranzutreiben.

Der 46-jährige Ramón Ángeles Zalpa berichtete bei der Zeitung Cambio de Michoacán über die Probleme und Bedürfnisse der indigenen Gemeinden sowie über Missstände im Bildungsbereich und war zudem Dozent an der Nationalen Pädagogischen Universität. Er brach am frühen Nachmittag des 6. April 2010 von seiner Wohnung in Paracho, Michoacán, aus auf, um zu einer Baustelle auf dem Universitätsgelände zu fahren. Dort kam er jedoch nie an. Nachdem die Familie ihn am 7. April als vermisst meldete, leiteten lokale Behörden formell Ermittlungen ein. Zwei Wochen später nahm die FEADLE Ermittlungen auf. Wie es in der Beschwerde heißt, wurden jedoch nur in den Jahren 2010, 2012 und 2013 einige Ermittlungen durchgeführt, die alle im Sande verliefen. Beschwerden der Familie auf Bundesstaatsebene blieben ergebnislos, juristische Unterstützung erhielten die Angehörigen nur vorübergehend und auf unzureichende Weise.

Behörden verwehren Verschwundenen und Angehörigen ihre Rechte

In beiden Fällen haben die Behörden bis heute keinerlei zielführende Maßnahmen ergriffen, um die mutmaßlichen Straftaten aufzuklären sowie die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen. Sie berauben damit die Verschwundenen der Möglichkeit, gefunden zu werden, und verwehrt ihren Angehörigen das Recht, die Wahrheit über das Schicksal der beiden Familienväter zu erfahren.

RSF und Propuesta Cívica haben in den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Michoacán, die als erste mit den Fällen befasst war, sowie auf mexikanischer Bundesebene zahlreiche Versäumnisse ausgemacht, die unmittelbar dazu führten, dass die Fälle bis heute nicht aufgeklärt sind. Keine der beiden Ebenen hat die mutmaßlichen Verbrechen mit der gebotenen Sorgfalt untersucht und es gab nie ernsthafte Bemühungen, die Journalisten oder ihre sterblichen Überreste zu finden sowie die verantwortlichen Täter und Auftraggeber zu identifizieren.

RSF und Propuesta Cívica bereiteten Beschwerden ein Jahr lang vor

Da nach mehr als einem Jahrzehnt der Straflosigkeit von den mexikanischen Behörden keine Ermittlungsfortschritte mehr zu erwarten sind, haben RSF und Propuesta Cívica beschlossen, sich an internationale Gremien zu wenden. Die beiden Beschwerden beim UN-Menschenrechtsausschuss gegen den mexikanischen Staat wurden mehr als ein Jahr lang in enger Zusammenarbeit mit den Angehörigen der Verschwundenen vorbereitet. Die Organisationen begründen die Beschwerden damit, dass der mexikanische Staat aufgrund der erheblichen Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (kurz UN-Zivilpakt) verstoßen hat. Sie fordern den Menschenrechtsausschuss deshalb auf, an Mexiko zu appellieren, effizient und lückenlos zu ermitteln, die Familien für ihr jahrelang erlittenes Leid zu entschädigen sowie dafür zu sorgen, dass solche Fälle sich nicht wiederholen. Der Ausschuss hat die Kompetenz, Staaten Empfehlungen zu unterbreiten, wenn er Verstöße gegen den UN-Zivilpakt feststellt.

Die Schriftsätze werden symbolträchtig am 2. November 2022 eingereicht, dem 2013 von der UN-Generalversammlung ausgerufenen Internationalen Tag zur Beendigung der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten. RSF und Propuesta Cívica fordern den UN-Menschenrechtsausschuss auf, beide Beschwerden zuzulassen und den Forderungen der Angehörigen sowie ihren Schilderungen über ihren jahrelangen vergeblichen Kampf für Gerechtigkeit und Zugang zur Justiz Gehör zu schenken.

100 Prozent Straflosigkeit nach Verschwinden von Medienschaffenden

In Mexiko sind aktuell 27 Medienschaffende spurlos verschwunden, darunter vier in Michoacán. In keinem der Fälle wurden je die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen, es herrscht eine Straflosigkeitsquote von 100 Prozent. Insgesamt gelten in Mexiko seit 1964 mehr als 100.000 Personen als verschwunden. Das Problem betrifft das ganze Land, doch in Regionen mit einem hohen Maß an Kartell- und Bandengewalt ist es besonders dramatisch. 78 Prozent der Fälle ereigneten sich in nur zehn der insgesamt 31 Bundesstaaten, darunter Michoacán.

Die Familien der Betroffenen müssen, wie in den beiden Fällen aus Michoacán, ein hohes Maß an Eigeninitiative zeigen – sie wenden sie an eine Institution nach der anderen und führen oft sogar eigene Ermittlungen durch, um ihre Angehörigen möglichst lebend zu finden.

Reporter ohne Grenzen und Propuesta Cívica haben die Beschwerden beim UN-Menschenrechtsausschuss im Rahmen ihres gemeinsamen Programms Defending Voices erarbeitet. Defending Voices wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert und hat zum einen zum Ziel, Gesetze zu ändern, die die Pressefreiheit einschränken, und zum anderen sicherzustellen, dass Medienschaffende, die Opfer von Verbrechen geworden sind, und ihre Familien Gerechtigkeit erfahren. Im April stellten die Organisationen im Rahmen des Programms dem mexikanischen Senat eine gemeinsame Initiative zur Reform von Gesetzen vor, die sich negativ auf die Pressefreiheit auswirken.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Mexiko auf Platz 127 von 180 Staaten. Mehr zur Lage der Pressefreiheit in Mexiko unter https://www.reporter-ohne-grenzen.de/mexiko.

Die allgegenwärtige Gewalt gegen Medienschaffende in Mexiko ist auch Thema der Ausstellung „Vestigios“ des mexikanischen Fotografen Félix Márquez, die Reporter ohne Grenzen vom 1. bis 6. November 2022 im Salon am Moritzplatz in Berlin zeigt. Anmeldung zur Vernissage am 1. November um 19:00 Uhr unter event@reporter-ohne-grenzen.de.

Mehr Informationen: https://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/termine/termin/vestigios-fotoausstellung-von-felix-marquez



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