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Rangliste der Pressefreiheit — Platz 47 von 180
EU-Aktionsplan für Demokratie 27.11.2020

Zehn Empfehlungen an die EU

Drei Flaggen der EU wehen an langen Fahnenstangen vor dem Gebäude der Europäischen Kommission
Europäische Kommission © picture alliance / Westend61 / Wilfried Wirth

Bevor die Europäische Kommission am 2. Dezember ihren Aktionsplan für Demokratie vorstellt, legt Reporter ohne Grenzen den europäischen Institutionen zehn Empfehlungen vor, wie sie auf die aktuellen Herausforderungen für Demokratie und Grundrechte reagieren sollten. Die Empfehlungen reichen von der Einrichtung demokratischer Schutzmechanismen im digitalen Informations- und Kommunikationsraum bis zum Aufbau von Grundlagen eines nachhaltigen Ökosystems für die angeschlagene Medienindustrie.

Die zunehmende Vermengung von journalistischen Berichten und Desinformation, die bislang teilweise von den Geschäftsmodellen digitaler Plattformen und mangelnder Regulierung begünstigt werden, bedroht die Demokratie und Grundrechte. Auch die weltweite Zunahme von Verletzungen der Pressefreiheit und von Angriffen auf die redaktionelle Unabhängigkeit sowie der Einbruch von Medieneinnahmen bedrohen die Qualität journalistischer Inhalte und sogar das Überleben vieler Medien.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, auf diese Bedrohungen mit einem Europäischen Aktionsplan für Demokratie zu reagieren, der am 2. Dezember veröffentlicht wird. Dieser beruht auf drei Säulen: der Integrität von Wahlen und politischer Werbung, der Stärkung von Medienfreiheit und -pluralismus und der Bekämpfung von Desinformation in der EU. Die Europäische Kommission wird außerdem das Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“, DSA) und das Digitale-Märkte-Gesetz („Digital Markets Act“, DMA) – europäische Rechtsvorschriften zur Regulierung digitaler Plattformen – sowie einen Aktionsplan für audiovisuelle Medien vorlegen. Zudem wird ein gemeinsamer Regulierungsvorschlag des Europarates über Maßnahmen zur Eindämmung schwerer Menschenrechtsverletzungen erwartet.

Nachdem RSF kurz vor den Europawahlen 2019 eine erste Reihe von Vorschlägen zur Stärkung der Pressefreiheit in der Europäischen Union vorgelegt hat, veröffentlicht die Organisation nun zehn Empfehlungen mit dem Ziel, die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen.

1/ Förderung der journalistischen Freiheit und vertrauenswürdiger Nachrichten und Informationen in der EU und in internationalen Foren

Europa ist der Kontinent, auf dem die Pressefreiheit am besten gewährleistet ist, wie aus der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen hervorgeht. Diese Freiheit ist jedoch weltweit in Gefahr und gerät auch auf dem europäischen Kontinent zunehmend unter Druck.

→ Zu den diplomatischen Prioritäten der EU sollten demokratische Schutzmaßnahmen für die öffentliche Debatte im Bereich der digitalen Information und Kommunikation gehören.

→ Zu den diplomatischen Prioritäten der EU sollte zudem nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Förderung der journalistischen Freiheit, Unabhängigkeit und des Medienpluralismus zählen.

→ Um ihre Grundwerte und ihre demokratischen Prinzipien zu schützen, muss die EU diese Themen auf die Tagesordnung internationaler Treffen wie der G7- und G20-Gipfel setzen.

2/ Regulierung der digitalen Plattformen durch die Forderung demokratischer Schutzmaßnahmen für die öffentliche Debatte

Die digitalen Plattformen haben eine wichtige Rolle in unserem Leben übernommen. Sie sind nicht mehr nur technische Mittler, neutrale Inhalteanbieter oder Hosts ohne Auswirkungen auf den öffentlichen Bereich. Sie gestalten und strukturieren den öffentlichen Raum, legen seine Standards fest, bestimmen und entscheiden über die Veröffentlichung oder Nichtveröffentlichung von Beiträgen und darüber, welche Medien und Informationen Priorität haben.

Als Reaktion auf diese wachsende Bedeutung öffentlicher Räume in privater Hand haben 38 Länder, darunter 21 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von RSF initiierte Internationale Partnerschaft für Information und Demokratie unterzeichnet, die allgemeine Grundsätze für den Online-Informations- und Kommunikationsraum definiert und digitale Plattformen zu deren Umsetzung aufruft.

→ Es ist entscheidend, dass die europäische Plattformregulierung auf dem Ansatz und den Prinzipien der Internationalen Partnerschaft für Information und Demokratie aufbaut.

→ Insbesondere muss die EU den Bereich der Online-Information und -Kommunikation zu einem Allgemeingut erklären, das von Prinzipien geleitet wird, die die freie Ausübung von Grundrechten ermöglichen.

→ Die Rechenschaftspflichten, die Plattformen künftig erfüllen müssen, sollten sicherstellen, dass demokratische Verfahren und die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere das Recht auf Meinungsfreiheit, von den Plattformen geschützt und respektiert werden.

3/ Förderung von vertrauenswürdigen Nachrichten und Informationen

Um Desinformation zu bekämpfen, sollte die Europäische Union der Förderung verlässlicher Online-Inhalte („Whitelisting“) Priorität vor repressiven Maßnahmen einräumen, die schwer umzusetzen sind und die Meinungsfreiheit bedrohen („Blacklisting“).

Die Europäische Union sollte einen Co-Regulierungsansatz verfolgen, um Plattformen dazu zu bringen, die Sichtbarkeit zuverlässiger Informationsquellen in ihren Nachrichten-Feeds und Suchergebnissen zu fördern und zu verbessern (due prominence / Pflicht zur Hervorhebung), wobei sie unabhängige, im professionellen Journalismus angewandte Kriterien nutzen und Mechanismen wie die „Journalism Trust Initiative“ übernehmen sollte. Die Plattformen würden diese Instrumente und Kriterien unter der Aufsicht nationaler Regulierungsbehörden selbst umsetzen und dabei Instrumente und Kriterien anwenden, die klar und gesetzlich geregelt sind.

In einem von RSF initiierten kooperativen Prozess hat die „Journalism Trust Initiative“ (JTI) einen maschinenlesbaren Standard erarbeitet, der den Respekt der journalistischen Ethik und Methoden fördern und den Anspruch auf vertrauenswürdige Informationen durch die Förderung von Online-Inhalten, die in Übereinstimmung mit diesen Prinzipien produziert werden, stärken soll. Unter der Schirmherrschaft des Europäischen Komitees für Normung (CEN) wurde der europäische „Standard“ der JTI am 19. Dezember 2019 offiziell in Form eines „CEN Workshop Agreement“ (CWA) veröffentlicht. Mehr als 120 Vertreterinnen und Vertreter von Nachrichtenmedien, Mediengewerkschaften, Verbraucherverbänden, Nichtregierungsorganisationen und Technologieunternehmen waren an der Ausarbeitung dieser Normen beteiligt. Die Einbindung des Standards in Algorithmen, die von Suchmaschinen und zur Zuweisung von Werbung verwendet werden, soll Anfang 2021 beginnen. 

4/ Stärkung der Mediennachhaltigkeit

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig vertrauenswürdige Nachrichten und Informationen sowie unabhängige Medien sind. Gleichzeitig hat sich durch den Anzeigeneinbruch die finanzielle Situation  unabhängiger Medien weiter verschlechtert. 

→ RSF empfiehlt kurzfristig, einen Notfallfonds einzurichten, um gefährdete europäische Medien bei der Überwindung der Krise zu unterstützen. Jede direkte oder indirekte Subvention und jede andere Form der finanziellen Unterstützung für die Medien muss – im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates – auf der Grundlage objektiver, fairer und neutraler Kriterien im Rahmen nichtdiskriminierender und transparenter Verfahren zugewiesen werden. Die redaktionelle und operationelle Autonomie der begünstigten Medien muss geachtet werden. 

→ Eine Überarbeitung des rechtlichen Rahmens sollte darauf abzielen, innovative Finanzierungsmodelle zu entwickeln und zu fördern. Die Zivilgesellschaft sowie Interessenvertreter und -vertreterinnen der Medienbranche sollten in die Überarbeitung einbezogen werden. Das Forum für Information und Demokratie wird noch vor Jahresende eine Arbeitsgruppe für Mediennachhaltigkeit einrichten, die innovative Vorschläge für die Finanzierung von Journalismus ausarbeiten soll. Sie könnten die Umrisse eines europäischen Plans für Mediennachhaltigkeit in Europa definieren.

→ Die EU sollte von den Plattformen verlangen, zur Mediennachhaltigkeit beizutragen, da sie aufgrund ihrer Geschäftsmodelle für die Einkommenseinbußen der Medien mitverantwortlich sind. RSF empfiehlt beispielsweise, einen Teil der nationalen Nettoeinnahmen der Plattformen auf Medien von öffentlichem Interesse umzuverteilen oder Werbung in Medien zu lenken, die unabhängige, maschinenlesbare Standards respektieren, die von der Medienbranche erarbeitet wurden, wie beispielsweise der von der JTI entwickelte Standard.

5/ Stärkung des europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus

RSF begrüßt die Aufnahme des Themas Medienpluralismus in den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission, da dies die Anerkennung des unabhängigen Journalismus und des Zugangs zu Informationen als eine der Säulen der Demokratie signalisiert. Zudem spiegelt sie auch eine Anerkennung des Rückgangs der Pressefreiheit und des Medienpluralismus in der EU wider.

→ Damit dieser Mechanismus wirksam ist, plädiert RSF dafür, dass er verstärkt bei den länderspezifischen Empfehlungen sowie bei Sanktionen für schwere Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere gegen die Pressefreiheit und die Unabhängigkeit der Medien, berücksichtigt wird.

6/ Verabschiedung einer Richtlinie zum Schutz von Journalistinnen, Journalisten und Medien vor willkürlichen Klagen

RSF hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Zunahme gerichtlicher Schikanen gegen Jornalistinnen und  Journalisten in der Europäischen Union festgestellt. Sogenannte Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung („Strategic Lawsuits against Public Participation“, SLAPP) sind zu einer Waffe geworden, die von Machthabern, Politikerinnen und Geschäftsleuten bevorzugt genutzt wird, um Medien zum Schweigen zu bringen.

→ RSF fordert die EU auf, Maßnahmen gegen den Missbrauch von Klagen zu ergreifen, mit denen Journalistinnen und Journalisten zum Schweigen gebracht werden sollen. Insbesondere fordert RSF die Verabschiedung einer Richtlinie, die europaweite Mindestschutzstandards festlegt, indem Verfahrensgarantien für SLAPP-Opfer eingeführt , missbräuchliche Klagen erschwert und mit Maßnahmen zur Bestrafung der SLAPP-Verantwortlichen und zur Entschädigung ihrer Opfer kombiniert werden.

7/ Schaffung eines Schnellwarnsystems für Verletzungen der Pressefreiheit und zum Schutz von Medienschaffenden

→ RSF unterstützt die Schaffung eines Schnellwarnsystems für Verletzungen der Pressefreiheit und zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten sowie die Benennung eines oder einer Beauftragten für dieses System auf politischer Ebene. Ein solcher Mechanismus stünde im Einklang mit den Empfehlungen des Aktionsplans der Vereinten Nationen für die Sicherheit von Medienschaffenden und die Frage der Straflosigkeit. Mit diesem System könnten Zivilgesellschaft und NGOs Alarm schlagen, sobald es zu einer Verletzung der Pressefreiheit oder einem Angriff auf Journalistinnen und Journalisten kommt, sodass die EU rasch handeln könnte.

→ Auf internationaler Ebene fordert RSF die EU nachdrücklich auf, den Posten eines oder einer UN-Sonderbeauftragten zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und zur Bekämpfung der Straflosigkeit bei Gewaltverbrechen schnellstmöglich ins Leben zu rufen – einen Posten mit politischen Gewicht, der Möglichkeit schnell zu handeln und der Legitimität, die notwendig ist, um alle UN-Gremien zu koordinieren und eine wirkliche Kehrtwende herbeizuführen.

8/ Harmonisierung der Gesetzgebung zum Quellenschutz

Der journalistische Quellenschutz ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einer der Eckpfeiler der Pressefreiheit. Die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Wirksamkeit, mit der die Anonymität von Quellen und die Vertraulichkeit der Kommunikation mit Informantinnen und Informanten geschützt werd, variieren jedoch von Land zu Land innerhalb der Europäischen Union. Auch in Deutschland beobachtet RSF die zunehmende Relativierung journalistischer Schutzrechte im Bereich der Sicherheitspolitik.

Die EU sollte die Mitgliedstaaten dazu anhalten, eine harmonisierte Gesetzgebung im Bereich des Quellenschutzes zu verabschieden, die Medienschaffende wirksam vor einer erzwungenen Preisgabe von Quellen schützt und nur in klar definierten Einzelfällen und unter Richtervorbehalt Eingriffe in den Quellenschutz zur Aufklärung schwerer Verbrechen ermöglicht. 

9/ Verstärkter Schutz von Medienschaffenden vor staatlicher Überwachung

Massenhafte Datenerfassung, der Zugriff auf weite Teile des globalen Internetverkehrs und zunehmende Eingriffsmöglichkeiten in die private Kommunikation durch Polizei und Nachrichtendienste bedrohen die Vertraulichkeit der Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten und deren Quellen in den EU-Mitgliedstaaten.

RSF fordert die Einführung wirksamer Schutzmaßnahmen gegen die Überwachung von Medienschaffenden und ihren Quellen auf nationaler und europäischer Ebene.

→ Supranationale Initiativen, die darauf abzielen, gemeinsame Standards und Vereinbarungen zur nachrichtendienstlichen Überwachung und deren Kontrolle, zur Achtung der Privatsphäre und zum Datenschutz auszuarbeiten, müssen im Lichte des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz und des EuGH-Urteils zur Datenübermittlung („Schrems II“) unterstützt und gefördert werden, entsprechend den Forderungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Privatsphäre und des Europäischen Netzwerks Nachrichtendienstkontrolle („European Intelligence Oversight Network“, EION).

10/ Achtung der Pressefreiheit und Rechtsstaatlichkeit als Bedingung der EU-Finanzierung

Die Europäische Union ist eine Werteunion – zu diesen Werten gehören Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Union muss sich dringend mit angemessenen Mechanismen und Instrumenten ausstatten, um die Achtung dieser Werte, die für das Funktionieren von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unerlässlich sind (insbesondere Pressefreiheit, Unabhängigkeit und Pluralismus der Medien), zu gewährleisten.

→ Ein Mitgliedsstaat sollte nicht von der europäischen Solidarität in Form von europäischen Fördermitteln profitieren können, wenn er gleichzeitig Pressefreiheit und Medienpluralismus und damit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit missachtet.

Das neue Instrument über die Kopplung von EU-Geldern an die Rechtsstaatlichkeit, das bis Ende 2020 endgültig verabschiedet werden soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfte es aufgrund der für eine solche Entscheidung vorgesehenen Modalitäten schwierig zu handhaben sein.

RSF empfiehlt, die europäische Finanzierung auch vom Respekt der Pressefreiheit und der Unabhängigkeit der Medien abhängig zu machen, um besser auf die in bestimmten EU-Mitgliedstaaten festgestellten Verletzungen reagieren zu können.

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