Deutschland 17.05.2018

BND beendet illegale Datenverarbeitung

© picture alliance/dpa

Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit mit Reporter ohne Grenzen (ROG) allgemeinverbindlich erklärt, die illegale Analyse von Telefon-Verbindungsdaten zu beenden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits im Dezember geurteilt, dass der BND Daten von ROG im sogenannten Verkehrsanalyse-System (VerAS) nicht mehr verarbeiten dürfe. Doch das Urteil hat nur Wirkung zwischen ROG und dem BND. ROG entwickelte daraufhin das Online-Tool „BND-Generator“, um allen Menschen per Mausklick die Austragung aus VerAS zu ermöglichen. Binnen weniger Tage gingen über 2000 Anträge beim BND ein. Nun kapitulierte der BND offenbar vor der Flut und erklärte allgemein, dass er VerAS in der bekannten Form nicht mehr weiter betreibt.

„Mit dieser Erklärung des BND sind wir am Ziel: Die illegale Analyse von Telefon-Metadaten in VerAS ist beendet – und zwar nicht nur für uns, sondern für alle“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Der Erfolg zeigt, dass die Gesellschaft ihre Geheimdienste mit rechtlichen Werkzeugen kontrollieren kann und illegale Aktivitäten nicht dulden muss. Wir konnten dank Informationen aus den Snowden-Leaks klagen, haben Unterstützung von über 2000 Menschen erhalten – und im Ergebnis die Rechte aller gestärkt.“

Wegweisendes Urteil für besseren Rechtsschutz

Bereits das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Dezember war ein Meilenstein im Kampf für einen besseren Rechtsschutz gegenüber geheimdienstlicher Überwachung. Reporter ohne Grenzen hatte die Klage 2015 mit der Unterstützung der Berliner Rechtsanwaltskanzlei HÄRTING eingereicht, weil Journalistinnen und Journalisten immer wieder ins Visier von Geheimdiensten geraten, ohne davon überhaupt zu erfahren oder sich dagegen wehren zu können. Sie werden damit zum unfreiwilligen Informanten des Staates, obwohl sie genau den eigentlich kontrollieren sollen. ROG führte die Klage im eigenen Namen, wollte perspektivisch jedoch stets die Rechte aller Betroffenen stärken.

Die Richter in Leipzig erklärten schließlich, dass dem BND die Rechtsgrundlage für den Betrieb von VerAS fehle – und er es daher in Zukunft unterlassen müsse, Daten von ROG darin zu verarbeiten. In VerAS fließen Verbindungsdaten aus der massenhaften Kommunikationsüberwachung des BND ein und werden miteinander verknüpft. Der Auslandsgeheimdienst baut mit Hilfe dieser sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung sukzessive feinmaschige Netzwerke auf, obwohl ihm das Gesetz diesen Schritt gar nicht erlaubt.

„BND-Generator“ zwingt Geheimdienst zum Einlenken

Auf der Berliner Fachkonferenz re:publica Anfang Mai stellten Christian Mihr und der Anwalt Christof Elßner in einem Vortrag schließlich ein Online-Tool vor, mit dem sich jeder auf das Leipziger Urteil berufen konnte. Im „Bitte-Nicht-Durchleuchten-Generator“ mussten sie nur ihren Namen und ihre Postanschrift angeben, damit der BND ihnen die Herausnahme aus der VerAS-Datenbank bestätigen konnte. Der Generator erzeugte dann automatisch ein Schreiben, womit der BND im Namen der Person aufgefordert wurde, es künftig zu unterlassen, „Telefonie-Metadaten aus meinen Telekommunikationsverkehren in der Datei VerAS zu speichern oder zu nutzen.“ Der BND hatte zehn Tage Zeit, dies zu bestätigen.

Am elften Tag nach den ersten Anträgen – mittlerweile waren es über 2000 geworden – schickte der Bundesnachrichtendienst ein Schreiben an Reporter ohne Grenzen. Tenor: Man werde die Anträge nicht alle einzeln bearbeiten. VerAS sei insgesamt umgestellt und könne damit Rechte Einzelner nicht mehr verletzen. Der Geheimdienst erklärte damit verbindlich, dass man die Anforderungen des Urteils umgesetzt habe – nicht nur für diejenigen, die das für sich beantragen, sondern für den Betrieb insgesamt. Reporter ohne Grenzen informiert alle Nutzerinnen und Nutzer des BND-Generators am Donnerstag (17.05) über diese Entwicklung und nahm das Tool offline.

Klagen in Karlsruhe und Straßburg

In zwei weiteren Verfahren geht der juristische Kampf von Reporter ohne Grenzen gegen anlasslose Überwachung von Journalistinnen und Journalisten durch den BND unterdessen weiter. Ein Teil der ursprünglichen Klage aus dem Jahr 2015, der während des Verfahrens „abgetrennt“ worden war, ist mittlerweile beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anhängig. Ende 2017 reichte ROG gemeinsam mit anderen Organisationen außerdem eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das neue BND-Gesetz ein, das die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten ausdrücklich erlaubt.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 15 von 180 Staaten. 



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