Deutschland 19.07.2024

Compact-Verbot rechtsstaatlich bedenklich

Eine Hand hält eine Ausgabe des Compact-Magazins mit Donald Trump auf dem Cover.
Bundesinnenministerin Faeser hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Compact-Magazin verboten. © picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Das rechtsextreme Magazin Compact verbreitete in der Vergangenheit immer wieder verschwörungstheoretische, fremdenfeindliche und antisemitische Narrative und griff dabei auch russische Propaganda auf. Dennoch hält Reporter ohne Grenzen (RSF) das am 16. Juli 2024 vom Innenministerium verfügte Verbot des Magazins auf Basis des Vereinsrechts für rechtsstaatlich fragwürdig. Denn Pressefreiheit gilt auch für unbequeme und schwer erträgliche Veröffentlichungen, auch solche mit extremen Inhalten.  

In seiner Verbotsverfügung führt das Innenministerium Belege für menschenrechtswidrige und verfassungsfeindliche Inhalte an. Doch das Verbot mit den Mitteln des Vereinsrechts – das nicht nur das gedruckte Magazin, sondern gleich mehrere Print- und Onlinemedien sowie zahlreiche Social-Media-Auftritte betrifft –, wirft die Frage auf, ob nicht ein strafrechtliches Vorgehen gegen einzelne Inhalte und die für sie verantwortlichen Personen im Hinblick auf das Grundrecht der Pressefreiheit angemessener gewesen wäre. 

Dass das Innenministerium als politische Instanz ein Medium komplett verbieten kann, hält RSF für grundsätzlich problematisch. Dadurch umgeht es die Abwägung mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit im Einzelfall, und das mit sofortiger Wirkung des Verbots. Allgemein und auch in diesem Fall sollte stets das am wenigsten in das Grundrecht einschneidende Mittel gewählt werden. Zudem könnte ein solches Vorgehen repressiven Regimen in aller Welt eine Legitimierung für ähnliche Vorgehensweisen liefern.

In der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 10 von 180 Ländern



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