Anti-SLAPP-Richtlinie 13.01.2025

Diese Empfehlungen schützen vor SLAPP-Klagen

Eine rote Aktenmappe liegt auf einem Tisch in einem Verhandlungssaal im Kriminalgericht Moabit.
Medienschaffende müssen wirksam vor Einschüchterungsklagen geschützt werden. © picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

Medienschaffende, Umweltaktivisten oder Menschenrechtsverteidigerinnen mundtot machen: das ist das Hauptziel von Einschüchterungsklagen, sogenannten SLAPPs („Strategic Lawsuits Against Public Participation”). Eine neue EU-Richtlinie soll künftig Journalistinnen und Journalisten vor solchen missbräuchlichen Klagen schützen. Reporter ohne Grenzen (RSF) hat im vergangenen Jahr zahlreiche juristische Einschüchterungsversuche gegen Medienschaffende beobachtet. Die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie sollte daher schnell in nationales Recht umgesetzt werden. RSF empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, die bei der Umsetzung beachtet werden sollten. Nur dann können Justiz und Zivilgesellschaft Medienschaffende effektiv vor SLAPP-Klagen schützen. 

„Unabhängiger Journalismus, freie und kritische Berichterstattung sind unverzichtbar, weil sie Missstände aufdecken und uns mit Fakten und gut recherchierten Inhalten versorgen”, sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Medienschaffende müssen wirksam vor Rechtsmissbrauch geschützt werden, um ihre wichtige Arbeit ungestört machen zu können. Dafür brauchen wir klare rechtliche Rahmenbedingungen. Die EU-Gesetzgebung muss auch in Deutschland zügig umgesetzt werden.”

RSF empfiehlt unter anderem folgende Punkte (die gesamte Auflistung finden Sie in der Stellungnahme):

  • Was ein SLAPP ist, muss klar definiert sein. Gerichte müssen verpflichtet werden, ihre Fälle anhand einer solchen Definition zu überprüfen.
  • Die EU-Richtlinie gilt für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug. Ihre Umsetzung muss aber auch auf SLAPPs anwendbar sein, bei denen die Klagenden und Beklagten in Deutschland wohnen.
  • Rechtsmissbräuchliche SLAPP-Verfahren sollten frühzeitig abgewehrt werden können. 
  • Wer einen solchen Rechtsmissbrauch initiiert, muss auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden. Betroffene sollten nicht nur ihre Kosten erstattet bekommen, sondern auch Anspruch auf Schadenersatz haben.
  • Durch gezielte Maßnahmen, wie eine Deckelung der Streitwerte, sollte das Risiko der finanziellen Belastung für Medienschaffende und Redaktionen gesenkt und der finanzielle Anreiz für SLAPP-Klagende vermindert werden. 
  • Wenn ein SLAPP festgestellt wurde, sollte die klagende Seite dazu verpflichtet werden, das gegen sie ergangene Urteil selbst zu veröffentlichen.

Die zivilgesellschaftliche No-SLAPP-Anlaufstelle, die im Mai ihre Arbeit aufgenommen hat und an der RSF als Kooperationspartner beteiligt ist, verzeichnet mittlerweile mehr als 20 Unterstützungsanfragen. Die Anlaufstelle hat zum Ziel, Betroffenen von juristischen Einschüchterungsversuchen beratend zur Seite zu stehen und über SLAPPs in Deutschland zu informieren. In vielen der an sie herangetragenen Fällen stellt die Anlaufstelle Anzeichen dafür fest, dass es sich nicht um legitime Rechtsdurchsetzung, sondern um juristische Einschüchterungsversuche handelt. 

Insbesondere kleine Medienhäuser oder freiberufliche Medienschaffende können sich eine teure rechtliche Beratung oft nicht leisten. Zusätzlich schränkt die Abwehr der zeitraubenden Verfahren ihre Arbeit stark ein. Wenn sie deswegen darauf verzichten, sich zu verteidigen und eine Recherche nicht zu veröffentlichen, hat ein SLAPP sein Ziel erreicht.



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