Belarus 06.06.2019

DOSB muss für Pressefreiheit eintreten

© picture alliance/Natalia Fedosenko/TASS/dpa

Vor den Europaspielen in Minsk fordert Reporter ohne Grenzen den Deutschen Olympischen Sportbund auf, für Pressefreiheit in Belarus einzutreten. Medienschaffende stehen dort derzeit so stark unter Druck wie seit der brutalen Niederschlagung von Protesten 2010/2011 nicht mehr. Seit fast 25 Jahren regiert Aleksandr Lukaschenko das Land diktatorisch. Mit Strafanzeigen gegen Journalistinnen und Blogger, willkürlichen Durchsuchungen von Redaktionen und immer höheren Hürden für die freie Meinungsäußerung im Internet hat das Regime die Kontrolle der Medien vor den European Games noch einmal deutlich verschärft. Die Spiele finden vom 21. bis 30. Juni 2019 in Minsk statt.

„Tausende Athletinnen und Athleten nach Belarus einzuladen, ohne dass die Menschen dort ihre Meinung frei äußern dürfen, ist eine Farce“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Der Deutsche Olympische Sportbund würde ein deutliches Zeichen setzen, wenn er sich vor Ort in Minsk mit verfolgten Journalistinnen und Journalisten trifft und ihnen so seine Unterstützung signalisiert.“

Im vergangenen Jahr wurden laut der Belarussischen Journalistenvereinigung BAJ, einer Partnerorganisation von Reporter ohne Grenzen, 31 Medienschaffende vorübergehend festgenommen, in 26 Fällen durchsuchte die Polizei Wohnungen oder Redaktionsräume. Durch Strafanzeigen und überzogene Geldstrafen versuchen die Behörden, unabhängige Journalistinnen und Journalisten zum Schweigen zu bringen. 2018 erging im Durchschnitt alle drei Tage ein Strafbescheid an einen belarussischen Journalisten, 2019 setzte sich dies mit unverminderter Intensität fort.

Rekordstrafe gegen Nachrichtenportal Tut.by

Ein besonders drastisches Beispiel war der Prozess gegen die Chefredakteurin des unabhängigen Nachrichtenportals tut.by, Marina Solotowa, die am 4. März zur Zahlung von umgerechnet mehr als 5.600 Euro verurteilt wurde. Solotowa wurde zur Last gelegt, einige ihrer Mitarbeiter hätten unautorisiert Passwörter genutzt, um an Material der staatlichen Nachrichtenagentur BelTA zu gelangen – an Inhalte also, die kurz nach dem Versand an zahlende Kundinnen und Kunden ohnehin frei auf der Webseite der Agentur verfügbar sind.

Wegen dieses Verdachts hatte die Polizei Anfang August 2018 unter anderem die Redaktionsräume von tut.by, der unabhängigen Nachrichtenagentur BelaPAN sowie Wohnungen von Journalistinnen und Journalisten durchsucht und Computer beschlagnahmt. 18 Medienschaffende wurden verhört. Acht von ihnen blieben mehrere Tage in Gewahrsam, darunter auch Deutsche-Welle-Korrespondent Pauljuk Bykowski. In vierzehn Fällen verhängten die Behörden Geldstrafen in Höhe von umgerechnet rund 1.200 bis 7.000 Euro, bevor das Urteil gegen Chefredakteurin Solotowa erging. Während der Verhandlungen erfuhren Solotowa und ihre Kolleginnen und Kollegen, dass ihre Telefone abgehört worden waren – ein klarer Verstoß gegen den Schutz journalistischer Quellen, der auch im belarussischen Recht verankert ist.

Exil-Sender Belsat TV: Zielscheibe für Behörden-Schikane

Am häufigsten werden Journalistinnen und Journalisten in Belarus wegen „illegaler Tätigkeit für ein ausländisches Medium“ belangt, mindestens 118 solcher Fälle zählte die Belarussische Journalistenvereinigung 2018 – mehr als in den vier Vorjahren zusammen. Betroffen sind fast ausschließlich Korrespondentinnen und Korrespondenten des Exil-Senders Belsat TV, der seit 2007 aus dem benachbarten Polen sendet. Viele von ihnen haben ihre Heimat wegen Diktator Lukaschenko verlassen und erhalten jetzt keine Akkreditierung mehr von den belarussischen Behörden. Wenn sie dennoch vor Ort recherchieren, riskieren sie Gerichtsverfahren und empfindliche Geldstrafen. Ähnlich geht es freiberuflichen Medienschaffenden, die die Behörden nicht als Journalisten anerkennen.

Besonders unter Druck stand der freie Belsat-Korrespondent Konstantin Schukowski in der Stadt Homel im Südosten von Belarus. 2018 wurde er wegen seiner journalistischen Arbeit zwölf Mal zu Geldstrafen verurteilt. Schon 2017 hatte er zehn Strafbescheide erhalten und die Behörden hatten damit gedroht, sein Eigentum zu beschlagnahmen. Der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch gegenüber gab Schukowski an, Polizeigewalt gegen ihn und ein Einbruch in seiner Wohnung seien nie untersucht worden. Nachdem der Journalist im Januar 2019 erneut angegriffen und verprügelt wurde, verließen er und seine Familie das Land.

Am 9. April 2019 durchsuchten Polizisten das Büro von Belsat TV in Minsk. Sie verwüsteten die Einrichtung und nahmen mehrere Computer, Festplatten sowie sämtliche elektronischen Speichermedien mit. Zwei Tage später erhielt die Redaktion die Technik zurück. Hintergrund der Durchsuchung war ein Bericht über Korruption im Gesundheitswesen, weshalb gegen einen Belsat-Reporter wegen Verleumdung ermittelt wird.

Regime will unabhängige Blogger zum Schweigen bringen

Auch gegen lokale Journalistinnen und Blogger geht das Regime vor den Europaspielen mit harter Hand vor. Im April verurteilte ein Gericht Sergej Petruchin, einen bekannten Videoblogger aus Brest im Südwesten von Belarus, zur Zahlung einer Geldstrafe und Schmerzensgeld an mehrere Polizisten in Höhe von insgesamt fast 7.200 Euro. Petruchin hatte Ende Juli 2018 Polizisten den Zutritt zu seiner Wohnung verwehrt und die Anwesenheit seines Anwalts verlangt. Daraufhin wurde er drei Tage in Arrest gehalten und wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Beleidigung von Amtspersonen angeklagt.

Auf seinem Videoblog berichtet Petruchin unter anderem über die massiven Proteste der Bevölkerung gegen den Bau einer Batterie-Fabrik in Brest, mehr als 21.000 Menschen haben seinen Youtube-Kanal Narodnyj Reportjor (dt. Volksreporter)abonniert. 2018 wurde der Blogger sieben Mal kurzzeitig festgenommen, zweimal wurde seine Wohnung durchsucht. Mitte Mai 2018 zogen Sicherheitsbeamte dabei seinen Laptop, sein Telefon und seine Kamera ein. Petruchin erhielt seine Ausrüstung erst Monate später zurück und arbeitete bis dahin mithilfe von Spenden aus der Bevölkerung weiter. Mindestens sechs Geldstrafen in Höhe von insgesamt mehr als 2.100 Euro konnte er ebenfalls nur dank spendenbereiter Follower zahlen.

In der Region Homel nahm die Polizei im März den Blogger Andrej Pauk vorübergehend fest. In seinen Berichten über das Leben in der ländlichen Region kritisiert Pauk regelmäßig die lokale Verwaltung und hat so eine aktive Online-Community um sich versammelt. Die Behörden warfen Pauk vor, mit einer gefälschten Bombendrohung von seiner E-Mailadresse einen Fehlalarm ausgelöst zu haben, durchsuchten seine Wohnung und zogen seine technischen Geräte ein. Die Vorwürfe gegen Pauk wurden Mitte April fallen gelassen, seine Ausrüstung erhielt er jedoch nicht zurück. Menschen aus der Umgebung, die ihm Computer spenden wollten, versuchte die Polizei mit Hausbesuchen einzuschüchtern.

Schärfere Mediengesetze gegen unabhängige Online-Medien

Im Juni 2018 hatte das belarussische Parlament Verschärfungen des Mediengesetzes verabschiedet. Sie erleichtern das Sperren von Blogs und sozialen Netzwerken und sollen anonyme Kommunikation im Internet verhindern. Vor allem aber führten sie für Internetmedien ein aufwändiges Registrierungsverfahren ein, das bis dahin nur für Rundfunk- und Printmedien galt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht registrierter Medien gelten vor dem Gesetz seither nicht mehr als Journalisten. Das heißt, sie erhalten keine Akkreditierung für offizielle Veranstaltungen und verlieren Sonderrechte wie den Schutz ihrer Quellen oder besonderen Schutz bei der Berichterstattung über Demonstrationen.

Gerade die Redaktionen kleinerer Internetportale können die Anforderungen an eine Registrierung kaum erfüllen: So muss der Chefredakteur oder die Chefredakteurin ein Hochschulstudium absolviert haben und fünf Jahre Berufserfahrung in leitenden Stellungen im Medienbereich vorweisen. Darüber hinaus muss sich die Redaktion in gewerblichen Räumen befinden – ein junges Online-Medium, das als Start-Up aus einer Privatwohnung heraus gegründet wird, hat also keine Chance, eine Registrierung zu erhalten.

Keine anonymen Kommentare mehr

Außerdem verlangt die Neufassung des Gesetzes, dass sich Verfasserinnen und Verfasser von Posts und Kommentaren in Onlineforen identifizieren und weicht den Quellenschutz auf: Wer ein Internetmedium betreibt, muss Angaben zur Quelle veröffentlichter Informationen aufbewahren und auf Anfrage den Polizei- und Justizbehörden übergeben.

Personen, die „falsche“ Informationen im Internet verbreiten, können strafrechtlich verfolgt werden – genau wie die Betreiber der Webseite, auf der derartige Information erscheint. Ebenso unter Strafe stehen die „Diskreditierung der Republik Belarus“ und die „Beleidigung des Präsidenten“, dafür drohen bis zu zwei Jahre Gefängnis. Für „Aufrufe zu Handlungen, die die nationale Sicherheit der Republik beeinträchtigen“, sind bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug vorgesehen – eine weit gefasste Formulierung, die willkürliche Sanktionen ermöglicht. Bei Verstößen kann das Informationsministerium Webseiten oder soziale Netzwerke ohne Gerichtsbeschluss blockieren.

Kritische Webseiten gesperrt

Mitte Dezember 2017 sperrten die Behörden die Seite belaruspartisan.org wegen „systematischer Verletzungen der Mediengesetzgebung“ ohne diese genauer zu benennen. Die Seite, gegründet von dem 2016 in Kiew ermordeten Journalisten Pawel Scheremet, hatte vor allem politische Analysen und Kommentare veröffentlicht.

Seit Januar 2018 wird die oppositionelle Nachrichtenseite Charter97 blockiert. Ihre Redaktion war während der Proteste gegen Wahlfälschungen im Dezember 2010 durchsucht und Chefredakteurin Natalja Radina festgenommen worden. Radina erhielt politisches Asyl in Polen, von wo aus Charter97 seither betrieben wird. Im Juli 2018 drohten Unbekannte, die Journalistin zu ermorden. Das Europäische Parlament machte im Oktober in einer Resolution auf den Fall von Charta97 und die schwindende Medienfreiheit in Belarus aufmerksam. Nichtsdestotrotz kürzte die polnische Stiftung für Internationale Solidarität ihre jahrelange finanzielle Unterstützung für die Seite im Februar 2019 auf ein Fünftel.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Belarus auf Rang 153 von 180 Staaten.



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