Polen 27.01.2005

Geldstrafe für Verleger wegen Papst-Beleidigung

Der polnische Verleger Jerzy Urban ist wegen Beleidigung des Papstes zu einer Gelstrafe von umgerechnet knapp 5.000 Euro verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Warschau folgte damit in Teilen dem Antrag des Staatsanwaltes, der zusätzlich eine zehnmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung gefordert hatte.

Aus Sicht von Reporter ohne Grenzen ist dieses Urteil für einen satirischen Beitrag in einem EU-Mitgliedsstaat ein gefährlicher Präzedenzfall für die Presse- und Meinungsfreiheit in Europa.

Jerzy hatte im August 2002 im Editorial des Satiremagazins „Nie" Papst Johannes Paul II. u.a. als „den Breschnew des Vatikans" und „impotenten alten Mann" bezeichnet. Nach Artikel 136.6 des polnischen Strafrechts gilt dies als Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes und ist strafbar.

Trotz des in Polen herrschenden Tabus, den Papst zu kritisieren, fordert Reporter ohne Grenzen die polnischen Behörden auf, den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Wahrung der Meinungs- und Pressefreiheit zu achten.

Weitere Informationen:
Reporter ohne Grenzen - Katrin Evers
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