Belarus 18.02.2021

Inakzeptables Willkürurteil

Kazjaryna Andrejewa (rechts) und Darja Tschulzowa (links) stehen hinter weißen Gitterstäben
Kazjaryna Andrejewa (rechts) und Darja Tschulzowa (links) © picture alliance / ASSOCIATED PRESS / Uncredited

Reporter ohne Grenzen ist entsetzt über die Verurteilung von Kazjaryna Andrejewa nd Darja Tschulzowa in Belarus. Die beiden Journalistinnen des aus Warschau sendenden Exilfernsehsenders Belsat TV wurden heute (18.02.) in Minsk zu je zwei Jahren Straflager verurteilt, weil sie im vergangenen November aus einem Hochhausfenster regierungskritische Proteste gefilmt und dies live gestreamt hatten. Die Richterin begründete das Urteil laut Belsat damit, dass die zwei Frauen „Handlungen organisiert und vorbereitet“ hätten, „die grob gegen die öffentliche Ordnung verstoßen“. Es ist das erste Mal seit Beginn der Proteste gegen Präsident Alexander Lukaschenko im August 2020, dass Medienschaffende in Belarus zu einer Haftstrafe verurteilt wurden.

„Dieses Willkürurteil zeigt, dass die belarusischen Behörden in ihrem Kampf gegen unabhängige Medien jegliches Maß verloren haben. Es hat ganz klar das Ziel, Journalistinnen und Journalisten durch Abschreckung mundtot zu machen“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die mutigen Journalistinnen und Journalisten, die über die Proteste in Belarus berichten, mussten ohnehin schon in ständiger Angst vor Festnahme und Arrest leben. Nun sollen sie mit der Aussicht auf jahrelange Haft davon abgehalten werden, die Kritik großer Teile der Bevölkerung an der Regierung zu dokumentieren – also schlicht davon, ihre Arbeit zu machen, wie es auch Kazjaryna Andrejewa und Darja Tschulzowa getan haben. Die beiden müssen sofort freigelassen werden.“

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Belarus auf Platz 153 von 180 Staaten.



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