BND-Gesetz 16.12.2020

Kosmetik statt wirksamem Grundrechtsschutz

An einer grauen Wand wurde ein Adler-Symbol angebracht; darum steht in Druckschrift Bundesnachrichtendienst
BND-Gebäude © picture alliance / dpa / Kay Nietfeld

Der am Mittwoch (16.12.) vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Reform des BND-Gesetzes bleibt aus Sicht von Reporter ohne Grenzen (RSF) deutlich hinter den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zurück. RSF hatte die Reform zusammen mit Journalistinnen und Journalisten aus dem Ausland mit einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde erzwungen.

„Die Bundesregierung will sich mit einer oberflächlichen Reform durchmogeln, statt den BND zu einem wirksamen, verfassungskonformen Schutz der Pressefreiheit zu verpflichten“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen, Journalisten und ihren Quellen vor der Massenüberwachung des BND zu schützen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung genügt den höchstrichterlichen Anforderungen nicht. Jetzt ist der Bundestag gefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren klare und transparente Vorgaben sowie effektive Kontrollen zum Schutz der Pressefreiheit in die Arbeit des Geheimdienstes einzuziehen.“

Weite Befugnisse zur Datenweitergabe

RSF hatte in einer ausführlichen Stellungnahme konkrete Empfehlungen zum Referentenentwurf des Bundeskanzleramts für die Reform vorgelegt. Höchst problematisch bleibt aus Sicht von RSF unter anderem, dass der BND auch nach dem jetzt vom Kabinett beschlossenen Entwurf weiterhin Verkehrsdaten wie Informationen über Kommunikationsverbindungen oder die Betreffzeilen von E-Mails sammeln und ungefiltert an ausländische Geheimdienste weitergeben dürfte.

Solche Verkehrs- oder Metadaten machen einen Großteil der vom BND erhobenen Daten aus. Seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden ist bekannt, welch hohe Bedeutung sie für die Arbeit der Geheimdienste haben. Denn solche Daten sind leicht auf einzelne Personen zurückzuführen und lassen weitreichende Rückschlüsse zum Beispiel darüber zu, mit wem eine Journalistin oder ein Journalist in Kontakt steht. In nicht rechtsstaatlich regierten Ländern könnten diese Informationen deshalb leicht zur Verfolgung kritischer Medienschaffender verwendet werden.

Wer definiert, wer Journalistin oder Journalist ist?

Außerdem soll laut dem Entwurf weitgehend dem BND die Entscheidung übertragen werden, wer als Journalistin oder Journalist gelten kann und damit Anspruch auf besonderen Schutz vor Überwachung hätte. Die Entscheidungsgrundlage soll in einer geheimen Dienstvorschrift näher dargelegt werden; eben diese Praxis, zentrale Vorgaben im Geheimen zu regeln, hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil explizit kritisiert.



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