Palästinensische Gebiete / Israel
27.05.2024
Kriegsverbrechen: RSF stellt dritte Strafanzeige
Reporter ohne Grenzen (RSF) hat beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erneut Strafanzeige wegen israelischer Kriegsverbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten eingereicht. In dieser dritten Strafanzeige fordert RSF den Gerichtshof auf, Verbrechen gegen mindestens neun palästinensische Medienschaffende zwischen dem 15. Dezember 2023 und 20. Mai 2024 zu untersuchen. Insgesamt sind bei Angriffen der israelischen Streitkräfte (IDF) seit dem 7. Oktober im Gazastreifen mehr als 100 Journalistinnen und Reporter getötet worden.
„Wer die Medien ins Visier nimmt, verletzt das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit, das in Kriegszeiten so wichtig ist”, sagt Anja Osterhaus, RSF-Geschäftsführerin für Politik und Strategie. „Gezielte Angriffe auf Journalistinnen und Reporter dürfen nicht straffrei bleiben!”
RSF reichte die Strafanzeige am 24. Mai 2024 ein, dem neunten Jahrestag der UN-Resolution 2222. In dieser forderte der UN-Sicherheitsrat im Jahr 2015 nachdrücklich den Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegszeiten. Die RSF-Strafanzeige kommt nur wenige Tage nachdem der IStGH-Chefankläger Karim Khan Anträge auf Haftbefehle gegen mehrere Hamas-Führer und den israelischen Premierminister gestellt hat. RSF hatte zuvor bereits am 31. Oktober und am 22. Dezember Strafanzeigen wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der IDF und der Hamas eingereicht.
Die nun eingereichte Strafanzeige beschreibt acht neue Fälle palästinensischer Medienschaffender, die bei Angriffen der IDF getötet wurden, sowie den Fall eines verletzten Journalisten. Alle neun wurden bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit getroffen. RSF hat Grund zu der Annahme, dass einige von ihnen bewusst getötet wurden und die anderen bei Angriffen der IDF auf Zivilisten und Zivilisten ums Leben kamen.
In einer Mitteilung an RSF vom 5. Januar ließ Khan erstmals bestätigen, dass Verbrechen gegen Medienschaffende in die Ermittlungen rund um den Krieg in den Palästinensischen Gebieten einbezogen sind. Neben den konkreten neun Fällen hat RSF den Chefankläger nun erneut aufgefordert, den Tod aller Journalistinnen und Reporter zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober von den IDF in Gaza getötet wurden.
RSF nennt in der Strafanzeige Mustafa Thuraya und Hamza al-Dahduh, zwei freiberufliche Reporter. Sie waren für Al-Dschasira in Rafah im Einsatz, als sie am 7. Januar bei einem gezielten israelischen Drohnenangriff auf ihr Fahrzeug getötet wurden. Bei diesem Angriff wurde auch Hazem Radschab verletzt. Drei Tage nach dem Angriff behaupteten die israelischen Streitkräfte, eine von Thuraya gesteuerte Drohne habe eine Bedrohung für die Soldatinnen und Soldaten dargestellt. Die Washington Post veröffentlichte das von der Drohne aufgenommene Material; darin lassen sich jedoch nur Belege für eine journalistische Nutzung finden.
Die weiteren in der Strafanzeige aufgeführte Fälle:
- Jasser Mamduh, Korrespondent der palästinensischen Kan'an News Agency, getötet am 11. Februar in der Nähe des Al-Nasser-Krankenhauses in Chan Yunis
- Ayat Kaddura, unabhängige Video-Bloggerin, getötet am 20. November bei einem Angriff auf ihr Wohnhaus
- Ahmed Badir, Reporter für die palästinensische Nachrichtenwebsite Hadaf News, getötet am 10. Januar bei einem Luftangriff am Eingang des Schuhada-al-Aqsa-Krankenhauses in Deir al-Balah
- Yazan Imad al-Zuwaidi, Kameramann des ägyptischen Senders Al-Ghad, getötet am 14. Januar in Beit Hanun, als ein israelischer Luftangriff eine Gruppe von Zivilpersonen traf, die er begleitete
- Ahmed Fatima, Journalist des ägyptischen Senders Al Qahera News, getötet am 13. November bei einem Bombardement in Chan Yunis
- Rami Bdeir, Reporter des palästinensischen Medienunternehmens New Press, getötet am 15. Dezember bei einem israelischen Bombardement in Chan Yunis
Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 157 von 180, Israel auf Platz 101.
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