Israel / Palästinensische Gebiete 02.11.2023

Mögliche Kriegsverbrechen: RSF stellt Strafanzeige

Mehrere Männer laufen durch eine Straße, sie tragen eine stark verfärbte, vermutlich blutverschmierte kugelsichere Weste sowie einen Leichnahm auf einer Trage. Viele von Ihnen tragen Westen und Helme, die sie als Presse auszeichnen.
Kollegen des am 10. Oktober getöteten palästinensischen Journalisten Mohammed Subh bei einem Trauerzug in Gaza-Stadt. © picture alliance / AA | Ashraf Amra

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Strafanzeige eingereicht, damit dieser mögliche Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen und Israel untersucht. Am 7. Oktober hatte die Hamas aus dem Gazastreifen heraus brutalste terroristische Attacken auf israelisches Gebiet gestartet. Seitdem bombardieren die israelischen Streitkräfte das abgeschottete Gebiet massiv.

Die Strafanzeige ist vom 31. Oktober und nennt acht palästinensische Journalisten, die bei der Bombardierung ziviler Gebiete in Gaza durch Israel getötet wurden, sowie einen israelischen Journalisten, der am 7. Oktober bei der Berichterstattung über einen Angriff der Hamas auf seinen Kibbuz ermordet wurde. Ebenfalls genannt werden zwei weitere palästinensische Medienschaffende, die während ihrer Berichterstattung verwundet wurden. Diese elf Personen wurden Opfer von Angriffen, die nach Ansicht von RSF Kriegsverbrechen darstellen und eine Untersuchung durch den IStGH rechtfertigen. In der Strafanzeige wird auch die vorsätzliche vollständige oder teilweise Zerstörung der Gebäude von mehr als 50 Medieneinrichtungen im Gazastreifen aufgeführt.

„Fast täglich sterben Medienschaffende im Gazastreifen, auch in Israel und im Libanon gab es Tote. Wir appellieren deshalb an den Internationalen Strafgerichtshof, zu ermitteln“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Angesichts des Bombardements, des völlig mangelhaften Schutzes der Bevölkerung durch die Hamas und weil sie gegen Kritikerinnen und Kritiker hart vorgeht, ist Berichterstattung aus dem Gazastreifen enorm gefährlich. Die unabhängigen Medienschaffenden in Gaza müssen aber ihre Arbeit machen können, so sicher es nur geht. Sollte der Internationale Strafgerichtshof offiziell Ermittlungen aufnehmen, wäre das ein erster Schritt hin zu einem besseren Schutz von Medienschaffenden in bewaffneten Konflikten.“

Die Angriffe, denen palästinensische Medienschaffende in Gaza ausgesetzt waren, entsprechen der Definition des humanitären Völkerrechts für unterschiedslose Angriffe und stellen daher Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Römischen Statuts des IStGH dar. Selbst wenn die Angriffe auf legitime militärische Ziele gerichtet waren, wie die israelischen Behörden angeben, verursachten die Angriffe dennoch einen unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung und sind gemäß diesem Artikel somit ein Kriegsverbrechen. Der Tod des israelischen Journalisten stellt die vorsätzliche Tötung einer durch die Genfer Konventionen geschützten Person dar – ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz Buchstabe a Ziffer i des Römischen Statuts.

RSF führt in der Strafanzeige nur Fälle auf, in denen Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit getötet wurden. Andere Fälle werden noch untersucht. Im Libanon, der, anders als die Palästinensischen Gebiete, kein Vertragsstaat des IStGH ist, wurde ein Reporter getötet und mehrere verletzt. RSF prüft die Möglichkeit, diese Fälle an andere zuständige Gerichtsbarkeiten zu verweisen. Auch Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH, aber weil die Palästinensischen Gebiete Vertragspartei sind, konnte der Konflikt dem IStGH als „Situation“ schon unterbreitet werden und die Gerichtsbarkeit ist gegeben. In der Strafanzeige fordert RSF den IStGH außerdem auf, alle Fälle von Medienschaffenden zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober getötet wurden – zum Stand 2. November sind das bereits 34.

Dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH zu Gaza seit 2018

Die nun eingereichte ist bereits die dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH wegen Kriegsverbrechen gegen palästinensische Medienschaffende in Gaza seit 2018. Die erste datiert vom Mai 2018, nachdem während der Proteste des „Großen Marsches der Rückkehr“ in Gaza zwei Journalisten getötet und mehrere weitere verletzt wurden. Die zweite Strafanzeige reichte RSF im Mai 2021 nach israelischen Luftangriffen auf mehr als 20 Medieneinrichtungen im Gazastreifen ein. RSF unterstützte auch die von Al-Dschasira vorgelegte Strafanzeige wegen der tödlichen Schüsse auf die palästinensisch-US-amerikanische Journalistin Schirin Abu Akle im Westjordanland am 11. Mai 2022.

Kein anderer Krieg im 21. Jahrhunderts hat für Medienschaffende auf so tödliche Weise begonnen wie der zwischen der Hamas und Israel. In den drei Wochen seit dem Massaker der Hamas in Israel und dem Beginn der Bombardierung des Gazastreifens sind nach RSF-Recherchen 34 Medienschaffende getötet worden. Mindestens zwölf von ihnen kamen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben. Dass im selben Zeitraum auf libanesischem, israelischem und palästinensischem Gebiet Medienschaffende getötet wurden, gab es seit über 20 Jahren nicht mehr. In Israel wurde am 7. Oktober der Ynet-Fotograf Roee Idan durch die Hamas ermordet, während er vor seinem Haus filmte. Issam Abdallah, ein libanesischer Journalist der Nachrichtenagentur Reuters, wurde am 13. Oktober durch einen israelischen Luftschlag an der libanesisch-israelischen Grenze getötet.

Zuletzt, am 22. Oktober, kam der Fotojournalist Ruschdi Sarradsch, Mitbegründer der Presseagentur Ain Media und Fixer für verschiedene internationale Medien, bei einem israelischen Luftangriff auf sein Wohnhaus ums Leben. Am 20. Oktober wurde der Al-Schabab-Radioreporter Mohammed Ali bei einem Bombardement im Gazastreifen getötet. Mohammed Baluscha, Mitarbeiter des in der Vergangenheit durch Israel verbotenen Fernsehsenders Palestine Today, wurde am 17. Oktober bei einem israelischen Angriff auf sein Wohnhaus getötet.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 156. Israel steht auf Platz 97, der Libanon auf Platz 119.



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