Deutschland
29.06.2017
NetzDG-Verabschiedung ein Schnellschuss
Vor der Verabschiedung des Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet am Freitag (30. Juni) warnt Reporter ohne Grenzen erneut eindringlich vor den Gefahren für die Pressefreiheit.
Zwar haben die Regierungsfraktionen einige wichtige Kritikpunkte an dem geplanten Gesetz aufgenommen. Erfreulich ist zum Beispiel, dass die Koalition auf Inhaltsfilter verzichtet und dass einige Straftatbestände wie Beleidigung des Bundespräsidenten nicht mehr von dem Gesetz erfasst werden sollen. Zu begrüßen ist zudem die Neuerung, dass die von den Unternehmen zu benennenden Zustellungsbevollmächtigten binnen 48 Stunden auf Behördenanfragen antworten müssen.
Doch trotz der jüngsten Nachbesserungen bleibt die Kernkritik bestehen. „Durch kurze Löschfristen werden soziale Netzwerke aus Angst vor Bußgeldern zu viele Inhalte löschen. So besteht etwa die Gefahr, dass auch journalistische Artikel gelöscht werden, obwohl nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.
Mihr fügte hinzu: „Das Gesetz darf in seiner jetzigen Form nicht verabschiedet werden. Regierung und Parlament sollten sich mit Vertretern der Zivilgesellschaft beraten und erst in der kommenden Legislaturperiode eine Entscheidung fällen. Das gilt insbesondere für die Frage, unter welchen Umständen Inhalte gelöscht werden müssen.“
Bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags hatten ROG und die anderen Sachverständigen vergangene Woche fast einhellig deutliche Kritik am sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geäußert. Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen einigten sich daraufhin vor dem vergangenen Wochenende auf Änderungen an dem ursprünglich von Bundesjustizminister Heiko Maas eingebrachten Entwurf.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten.
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