Verfassungsschutzgesetz 06.06.2020

RSF begrüßt Verzicht auf Online-Durchsuchung

Server und Kabel
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Reporter ohne Grenzen begrüßt, dass die große Koalition bei der geplanten Reform des Verfassungsschutzgesetzes auf die vom Bundesinnenministerium vorgeschlagene Befugnis zur Online-Durchsuchung verzichten will. Dazu erklärt Geschäftsführer Christian Mihr:

„Die Online-Durchsuchung für den Verfassungsschutz hätte das Redaktionsgeheimnis und damit eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland ausgehöhlt. Es ist gut, dass die große Koalition auf diese maßlosen Pläne verzichtet. Dass der Verfassungsschutz künftig Staatstrojaner einsetzen dürfen soll, um verschlüsselte Kommunikation wie Online-Telefonate und sichere Chats abzuhören, wirft dennoch heikle Fragen auf. Wir werden genau beobachten, ob und wie die Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten dabei geschützt wird.“

RSF hatte den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“ scharf kritisiert – unter anderem wegen der darin vorgesehen Erlaubnis für deutsche Inlands- und Auslandsgeheimdienste, Server, Computer und Smartphones von Verlagen, Rundfunksendern sowie freiberuflichen Journalistinnen und Journalisten zu hacken. Dem damaligen Entwurf zufolge sollten sie dabei auch verdeckt nach digitalen Daten suchen können. In Verbindung mit der ebenfalls geplanten Aufweichung des Trennungsgebots zwischen Geheimdienst und Polizei hätte dies die Strafverfolgung von Medienschaffenden deutlich erleichtert.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 11 von 180 Ländern weltweit.



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