Deutschland
23.04.2015
Umfassende Kontrolle der Geheimdienste nötig
Angesichts der heutigen Enthüllungen über die Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit dem US-Geheimdienst NSA erneuert Reporter ohne Grenzen die Forderung nach einer umfassenden Kontrolle über die deutschen Geheimdienste. Laut einem Spiegel-Bericht versorgte die NSA den BND mit Spionageanweisungen, die offensichtlich ohne jede effektive Aufsicht ausgeführt wurden. Selbst als dies im Herbst 2013 bei einer internen Prüfung aufgefallen sei, habe der BND weder das Bundeskanzleramt als zuständige Aufsichtsbehörde noch den Bundestag oder das Parlamentarische Kontrollgremium informiert.
„Wenn sich diese Berichte bestätigen, hat der BND jahrelang nach Belieben der NSA Ziele in Deutschland ausspioniert und damit seinen gesetzlichen Auftrag weit überschritten“, kritisierte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. „Wenn Grundrechte wie Pressefreiheit und Informantenschutz nicht durch hemmungslose Überwachung zur leeren Hülle werden sollen, muss der BND viel wirksamer als bisher kontrolliert werden.“
Konkrete Vorschläge für bessere Geheimdienst-Aufsicht
Reporter ohne Grenzen hatte bereits im März – ein Jahr nach der Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses – zusammen mit dem Privacy Project, der Humanistischen Union, dem Rechtsanwalt Niko Härting, der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation sowie dem Whistleblower-Netzwerk bemängelt, dass in Deutschland bislang praktisch keine politischen Konsequenzen aus den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden gezogen wurden.
Reporter ohne Grenzen begrüßt, dass auch durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses die Tätigkeit der deutschen Geheimdienste verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit gerückt ist. In einer Stellungnahme an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die Ausschussmitglieder haben die genannten Organisationen konkrete Vorschläge für eine bessere Aufsicht über die Geheimdienste vorgelegt.
Kernforderungen sind:
- Es darf keine Überwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage geben, weder im Inland noch im Ausland. Die Gesetze müssen verhältnismäßig und angemessen ausgestaltet sein und die Voraussetzungen, die Anordnung und das Verfahren sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten klar benennen. Die Ungleichbehandlung von In- und Ausländern in den einzelnen Überwachungsvorschriften ist zu beenden. Die Bundesregierung hat sicherzustellen, dass die deutschen Dienste die gesetzlichen, grund- und menschenrechtlichen Verpflichtungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die von Deutschland mitinitiierte UN-Resolution zum „Right to Privacy in the Digital Age“ auch bei Einsätzen im Ausland einhalten.
- Sämtliche Übermittlungen von Kommunikationsdaten an ausländische Stellen sind der G10-Kommission anzuzeigen und in deren jährliche Berichte aufzunehmen, unabhängig davon, ob es sich um Inhalts- oder Metadaten handelt. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Stellen oder die Entgegennahme solcher Daten von ausländischen Stellen ohne gesetzliche Regelung ist auszuschließen.
- Der Bundestag muss das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) finanziell und personell so ausstatten, dass es die Kontrolle der Nachrichtendienste auch tatsächlich gewährleisten kann. Dem PKGr ist gesetzlich ein direkter Zugriff auf alle Vorgänge in und Zeugen aus den Diensten einzuräumen. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen dem Gremium stets für eine vollständige Auskunft über ihre Tätigkeit zur Verfügung stehen.
- Die Unterzeichner schlagen die Einrichtung eines Geheimdienstbeauftragten des Bundestages vor, der das PKGr in seiner Arbeit unterstützt.
- Aufgrund der fehlenden öffentlichen Kontrolle ist es im Bereich der Nachrichtendienste besonders wichtig, einen funktionierenden Mechanismus für Whistleblower einzurichten. Insbesondere ist die Möglichkeit einzuräumen, dass sich Mitarbeiter der Geheimdienste ohne Einhaltung des Dienstweges jederzeit uneingeschränkt an die parlamentarischen Kontrollgremien sowie die Datenschutzaufsicht wenden dürfen.
- Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch für die Nachrichtendienste gelten, damit abgelehnte Auskunftsbegehren von Gerichten überprüft werden können.
- Das Bundesdatenschutzgesetz muss auch im Bereich der Nachrichtendienste für alle Datensammlungen uneingeschränkt angewendet werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragten ist – wie das Gesetz es vorsieht – uneingeschränkter Zugang zu gewähren. Datensammlungen dürfen nicht ohne Genehmigung der Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben werden.
- Der Schutz des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses ist ein universelles Menschenrecht und gilt nicht nur für Deutsche. Das Grundgesetz und internationale Konventionen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder die von Deutschland mitinitiierte UN-Resolution zum „Right to Privacy in the Digital Age“ binden die Bundesregierung auch jenseits der deutschen Grenzen. Jede Maßnahme zur Einschränkung muss verhältnismäßig und notwendig sein. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben in ihren Urteilen dazu klare rechtliche Vorgaben gemacht.
In einer ausführlichen Stellungnahme haben die Organisationen ihre Forderungen zur Kontrolle der Geheimdienste dargelegt.
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