USA 09.04.2025

Urteil: Weißes Haus muss AP Zugang gewähren

Ein Mikrofon von Associated Press (AP) mit dem weiß-schwarzen AP-Logo darauf liegt zwischen weiteren Mikrofonen.
Die Trump-Administration darf die AP nicht mehr von bestimmten Veranstaltungen und Bereichen im Weißen Haus ausschließen. © picture alliance / ZUMAPRESS.com | Chan Long Hei

Ein Gericht in den USA hat entschieden, dass die US-Regierung die Nachrichtenagentur Associated Press (AP) nicht länger von Veranstaltungen im Weißen Haus ausschließen darf. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt diese Entscheidung. Sie ist ein deutliches Signal gegenüber der Trump-Administration, die systematisch versucht, Berichterstattung in ihrem Sinne zu kontrollieren und kritische Berichte zu erschweren. Der Richter stützte sich in seiner Urteilsbegründung auf den ersten Verfassungszusatz, der die Medien in den USA vor einer Einmischung in redaktionelle Entscheidungen schützt. Das Gerichtsurteil stärkt den Grundsatz der Pressefreiheit.

„Vergeltungsmaßnahmen, wie es der Ausschluss der AP war, dürfen nicht toleriert werden“, sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Der Ausschluss war ein eklatanter Eingriff in die Pressefreiheit. Er hat deutlich gemacht, wie die US-Administration das First Amendment interpretiert: Meinungsfreiheit soll nur für die gelten, die der Meinung der US-Regierung folgen. Die Entscheidung des Gerichts ist ein Etappensieg im Kampf um den Rechtsstaat.“

Wenn die Regierung einigen Medien die Türen öffne, könne sie diese nicht für andere aufgrund ihrer Ansichten schließen, schrieb der Richter in seiner Urteilsbegründung. Das Weiße Haus hatte die AP am 11. Februar unter anderem von Presseterminen im Oval Office ausgeschlossen, weil die Nachrichtenagentur weiterhin die Bezeichnung „Golf von Mexiko“ verwendet, statt wie von Präsident Donald Trump angeordnet „Golf von Amerika“. Es wird erwartet, dass die US-Regierung gegen das Urteil Berufung einlegt.

nach oben