Deutschland 27.03.2025

Drohender Einschnitt in die Informationsfreiheit

Der Bundestag von innen. Die blauen Stühle sind besetzt und die neue Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).
CDU und CSU wollen das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen. © picture alliance / PIC ONE | Christian Ender

CDU und CSU haben offenbar vor, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abzuschaffen. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD steht in einem Papier der Arbeitsgruppe zu „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz” der Satz „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir hingegen abschaffen.” Der Satz ist in blauer Schriftfarbe und in eckigen Klammern gefasst, was darauf hindeutet, dass die SPD bislang nicht zugestimmt hat. Das Papier hat die Organisation FragDenStaat am 26. März 2025 veröffentlicht, es datiert vom 24. März. Zuerst hatte der RND berichtet.

„Für Journalistinnen und Journalisten ist das Informationsfreiheitsgesetz eine wichtige Grundlage ihrer Arbeit. Durch IFG-Anfragen wurden schon viele Vorgänge von höchstem öffentlichen Interesse aufgedeckt", sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Das Gesetz darf nicht ersatzlos wegfallen, das wäre ein starker Einschnitt in die Informationsfreiheit und damit in unser aller Recht auf Information. Wir brauchen in Deutschland nicht weniger, sondern mehr Transparenz. Anstatt das Rad zurückzudrehen, braucht es eine moderne gesetzliche Weiterentwicklung. Zivilgesellschaftliche Organisationen arbeiten bereits seit langem daran und haben einen Vorschlag für ein Bundestransparenzgesetz vorgelegt, den Reporter ohne Grenzen ebenfalls unterstützt."

Die Ampel-Regierung hatte den Entwurf für ein solches Transparenzgesetz schon beinahe fertiggestellt. Das Innenministerium hat die Pläne jedoch gestoppt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) existiert seit 2006. Es regelt den Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern auf Zugang zu staatlichen Informationen. Danach hat jeder und jede einen Anspruch, bestimmte amtliche Informationen von Bundesbehörden, Bundesanstalten aber auch öffentlichen Unternehmen zu erhalten. Genutzt wird dieses Recht insbesondere von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen. Bereits 2007 hat etwa der Stern-Reporter Hans-Martin Tillack mittels IFG-Anfragen aufgedeckt, dass ein Rüstungskonzern Feiern und Veranstaltungen des Bundesverteidigungsministeriums finanziell unterstützt hat.

Über die gemeinnützige Plattform FragDenStaat können aber auch alle anderen Personen Anfragen nach dem IFG oder anderen Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen des Bundes und der Länder stellen. Allerdings: Zunehmend werden die Dokumente nur teilweise geschwärzt veröffentlicht – oder gleich ganz als vertraulich eingestuft.

Ergänzung vom 28.03.2025: Im nach Veröffentlichung dieser Meldung bekannt gewordenen Papier der Arbeitsgruppe zu „Kultur und Medien" heißt es immerhin (ab Zeile 130): „Wir setzen uns für sichere und gute Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten ein, stärken ihre Auskunftsrechte und schützen sie besser, indem sie eine Auskunftssperre im Melderegister erwirken können." Über diese Passage herrscht offensichtlich zwischen Union und SPD Einigkeit.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland derzeit auf Platz 10 von 180.



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