Palästinensische Gebiete 26.09.2024

Weltweite RSF-Aktion für Journalisten in Gaza

Menschen halten Schilder hoch, auf denen steht: "At the rate journalists are being killed in Gaza, there will soon be no one left to keep you informed."
Auf den Schildern steht: "At the rate journalists are being killed in Gaza, there will soon be no one left to keep you informed." © RSF

In weniger als einem Jahr wurden in Gaza über 130 Medienschaffende bei Angriffen der israelischen Streitkräfte getötet. Um diesen Journalistinnen und Reportern zu gedenken und den Schutz palästinensischer Medienschaffender zu fordern, hat Reporter ohne Grenzen (RSF) am 26. September in zehn verschiedenen Ländern Proteste und Aktionen veranstaltet.

„Wir möchten damit die internationale Öffentlichkeit auf den Ernst der Lage aufmerksam machen“, sagte RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Die alarmierende Zahl der getöteten Journalistinnen und Journalisten gefährdet das Recht auf freie und unabhängige Informationen.“

In Reaktion auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 geht die israelische Armee massiv im Gazastreifen vor. Mindestens 130 Medienschaffende wurden bei Luft- und Bodenangriffen getötet, mindestens 32 von ihnen bei der Arbeit. RSF liegen Hinweise vor, dass manche von ihnen gezielt angegriffen wurden. Aus diesem Grund hat RSF vier Strafanzeigen wegen Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht, die jüngste am 24. September 2024. Nach den ersten beiden Anzeigen versicherte der IStGH-Staatsanwalt Karim Khan der Organisation, dass Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten in die Untersuchung der Lage in den Palästinensischen Gebieten einbezogen werden.

Gemeinsam mit der lokalen Organisation Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ) hat Reporter ohne Grenzen über 250 Medienschaffende in Gaza unterstützt, die für lokale und internationale Redaktionen arbeiten. RSF setzt sich zudem weiterhin dafür ein, dass internationale Berichterstattende unabhängig in das abgeschottete Gebiet einreisen dürfen.



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