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Russland 07.10.2003

Ein Jahr Zwangsarbeit für Journalisten: Berufungsgericht bestätigt Urteil

Das Bezirksgericht von Kalininsky bei Tscheljabinsk im Ural hat heute in zweiter Instanz die Verurteilung des russischen Journalisten German Galkin zu einem Jahr Arbeitslager bestätigt. Galkin war im Juni in erster Instanz wegen Verleumdung und Beleidigung zweier Beamter der örtlichen Regionalverwaltung verurteilt worden. Reporter ohne Grenzen protestiert energisch gegen die heutige Entscheidung des Gerichts.

"Die Verurteilung Galkins zu einem Jahr Arbeitslager in erster Instanz war schockierend, konnte aber noch als Warnung aufgefasst werden. Die Bestätigung des Urteils durch ein Berufungsgericht jedoch bedeutet, dass die Justiz wirklich will, dass Galkin die Strafe abbüßt. Das ist völlig inakzeptabel," erklärte Robert Ménard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen, heute in Paris.

Anlässlich des Russlandbesuches von Bundeskanzler Gerhard Schröder bittet ihn Ménard in einem Brief, den Fall Galkin und die im russischen Strafgesetzbuch vorgesehenen Haftstrafen wegen Verleumdung und Beleidigung zur Sprache zu bringen.

Der Bundeskanzler stattet Jekaterinburg am 8. und 9. Oktober im Rahmen der Deutsch-Russischen Konsultationen einen offiziellen Besuch ab. Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass laut Artikel 130, §2 und §3 des russischen Strafgesetzbuches Beleidigung mit bis zu einem Jahr Arbeitslager geahndet werden kann. Laut Artikel 129, §2 und §3 kann Verleumdung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Am 15. August war der stellvertretende Verleger der Tageszeitung Vecherny Tscheljabinsk und Herausgeber der Wochenzeitung Rabochaja Gazeta in erster Instanz zu einem Jahr Arbeitslager verurteilt worden. Galkin, der auch Vorsitzender der örtlichen Sektion der liberalen Oppositionspartei ist, war wegen Beleidigung und Verleumdung der stellvertretenden Gouverneure, Konstantin Botschkarew und Andrei Kosilow, vor Gericht gestellt worden. Kosilow hatte Galkin im Juni 2002 angezeigt. Zuvor hatte Galkins Zeitung Rabochaja Gazeta drei Artikel veröffentlicht, die Gouverneur Piotr Soumin und dessen Mitarbeiter Veruntreuung von Geldern vorgeworfen hatten. Am 8. Februar erschien der Artikel "Regierungsgeduld", am 12. Februar der Beitrag "über den Gesundheitszustand von Soumin" und am 16. April der Artikel "Der wahre Soumin". Der Journalist war bekannt für seine kritische Berichterstattung. Am 14. Juni ist er vor seinem Haus überfallen worden.

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