Russland
14.02.2011
Guardian-Korrespondent darf wieder einreisen
Luke Harding, Korrespondent der britischen Tageszeitung The Guardian, ist nach seiner Ausweisung am 12. Februar nach Moskau zurückgekehrt. Die russische Regierung stellte ihm ein neues Visum aus. Allerdings ist in dem Dokument kein Ablauftermin vermerkt. Es ist möglich, dass der Journalist deswegen am 31. Mai, dem Ablaufdatum seines alten Visums, erneut das Land verlassen muss.
Die russische Regierung gab als Begründung für die Ausweisung von Harding am 5. Februar „formale Verstöße“ an. Es war die erste Ausweisung eines ausländischen Journalisten seit 1989.
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Pressemitteilung vom 8.2.2011
Ausweisung von britischen Journalisten ist beunruhigendes Signal
Reporter ohne Grenzen (ROG) zeigt sich besorgt angesichts der Ausweisung des Korrespondenten der britischen Zeitung The Guardian aus Russland. Die Verweigerung der Wiedereinreise des Journalisten Luke Harding ist „inakzeptabel und eine eindeutige Warnung an alle ausländischen Korrespondenten in der Russischen Föderation“, so ROG.
Dem Russland-Korrespondenten des Guardian war bei seiner Ankunft aus London am 5. Februar am Moskauer Flughafen die Einreise verboten worden. Anschließend wurde er nach Großbritannien zurückgeschickt. Der Journalist hatte zuvor in London die Wikileaks-Dokumente zu Russland ausgewertet und darüber geschrieben.
ROG bewertet das Einreiseverbot als „schwerwiegenden Versuch, eine unabhängige Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in Russland zu verhindern und Journalisten zur Selbstzensur zu bewegen“. Die Ausweisung von Harding sei um so alarmierender, als dass sie einen erfahrenen Journalisten treffe, der seit mehreren Jahren im Land arbeitete und über Visum und Akkreditierung verfüge. Die Verweigerung der Einreise sei ein willkürlicher Akt, mit dem sich die russischen Behörden von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernten, so ROG.
Bisher ist in Moskau ansässigen Korrespondenten nur ganz selten die Wiedereinreise verwehrt worden. Seit Ende der 80er Jahre dokumentierte ROG nur zwei vergleichbare Fälle: Im Dezember 2007 und im Februar 2008 wurde der moldauischen Journalistin Natalia Morar die Einreise nach Russland verweigert. Im Jahr 1989 wurde zudem der damalige Moskau-Korrespondent der Sunday Times, Angus Roxburgh, des Landes verwiesen – eine Reaktion auf die Ausweisung von elf mutmaßlichen sowjetischen Spionen durch die britische Regierung.
Die Russische Föderation rangiert aktuell auf Platz 140 von insgesamt 178 Staaten und Regionen in der aktuellen ROG-Rangliste der Pressefreiheit. Gewalt gegen Journalisten und eine fehlende, konsequente strafrechtliche Verfolgung dieser Verbrechen sowie mangelnde Medienvielfalt – insbesondere in den Rundfunkmedien – stellen aktuell die größten Bedrohungen der Pressefreiheit in Russland dar. Das Verhalten der russischen Behörden gegenüber dem britischen Journalisten verstärkt die Sorge von ROG über den wachsenden Druck auf Journalisten und Vertreter der russischen Zivilgesellschaft im Vorfeld der Präsidentschaftswahl im Jahr 2012.
Pressekontakt:
Anja Viohl
Tel.: 030 202 15 10 – 16
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