Schweiz
08.02.2007
Drei Journalisten vor Militärgericht gestellt
Reporter ohne Grenzen verurteilt die gestern bekannt gewordene Entscheidung eines Schweizer Militärgerichts, gegen drei Journalisten der Wochenzeitung „SonntagsBlick“ Anklage zu erheben. Sie hatten am 8. Januar 2006 Inhalte aus einem geheimen Fax veröffentlicht. In dem Dokument ging es um Orte in Europa, an denen vermutlich Gefangene der CIA festgehalten werden, sowie um Verhörmethoden des US-Auslandsgeheimdienstes.
Den drei Journalisten Christoph Grenacher, Sandro Brotz und Beat Jost drohen wegen „Verletzung militärischer Geheimnisse“ (Artikel 106, Abs. 1 des Schweizer Militärstrafgesetzes) bis zu fünf Jahren Haft. Die Verhandlung soll im April in St. Gallen stattfinden. ROG stellt in Frage, ob es legitim ist, Journalisten vor einem Militärgericht anzuklagen, nachdem von einer Anklage nach zivilem Strafrecht abgesehen wurde.
Der Anklageschrift wirft den Journalisten vor, durch die Veröffentlichung des geheimen Dokumentes dem Strategischen Nachrichtendienst der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt zu haben. Ein Sprecher des Gerichts sagte, die Verhandlungen werden möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, „um die Geheimhaltung aufrecht zu erhalten“.
„Wir bedauern sehr, dass die investigative Arbeit von Journalisten in einer Demokratie wie der Schweiz derart bedroht wird“, so Reporter ohne Grenzen. „Die Schweiz wurde wegen eines ähnlichen Falles bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Das Land hatte Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf freie Meinungsäußerung – verletzt. Wir hoffen sehr, dass das Militärgericht im Sinne der Pressefreiheit entscheiden wird.“
Der fragliche Artikel des „SonntagsBlick“ hatte die Existenz von US-Gefängnissen in Europa bestätigt und sich dabei auf ein Fax des ägyptischen Außenministeriums berufen, dass vom Schweizer Geheimdienst abgefangen worden und dann an die Journalisten gelangt war.
„Es war journalistisch und politisch vernünftig, dieses Fax zu veröffentlichen“, so der Mitangeklagte Sandro Botz. Das Fax war als „Militärgeheimnis“ eingestuft worden und die erste Bestätigung für die Existenz von CIA-Gefängnissen in Europa.
Ebenfalls sollen vor dem Militärstrafgericht diejenigen angeklagt werden, die das Fax an den „SonntagsBlick“ weiter geleitet haben. Der Sprecher des Geheimdienstes wurde deswegen bereits von der Staatsanwaltschaft verhört; es wurde aber nicht weiter ermittelt. Das Militärstrafgericht hingegen hält die Anklage aufrecht.
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Katrin Evers
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