Deutschland 05.07.2016

BND darf ausländische Journalisten überwachen

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Reporter ohne Grenzen fordert die Regierungsfraktionen im Parlament auf, den Entwurf für das neue BND-Gesetz unverzüglich zu überarbeiten und Journalisten vor Überwachung durch den deutschen Auslandsgeheimdienst zu schützen. Mit dem aktuellen Entwurf, der am Freitag (8. Juli) erstmals im Bundestag beraten wird, soll der Bundesnachrichtendienst ausdrücklich die Erlaubnis erhalten, ausländische Journalisten zu überwachen. Statt die bisher schwammige Rechtslage zu korrigieren, hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Schutz für ausländische Journalisten komplett gestrichen und ist dabei, eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechtes auf Meinungs- und Pressefreiheit zu legalisieren.
 „Es ist ein Skandal, dass deutsche Politiker unseren Geheimdiensten erlauben wollen, ausländische Journalisten zu überwachen“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Bisher findet sich in jedem deutschen Überwachungsgesetz eine Ausnahmeregel für Journalisten. Im neuen BND-Gesetz aber ist an keiner einzigen Stelle ein Hinweis darauf zu finden, dass Journalisten nicht ausgespäht werden dürfen. Besonders Journalisten aus Nicht-EU-Ländern geraten damit in das Visier des Nachrichtendienstes. Offenbar betrachtet die Bundesregierung Pressefreiheit als ein deutsches Exklusivrecht, um das sie sich im Ausland nicht zu scheren braucht“, sagte Mihr. 

Grundrechtsschutz abhängig von Nationalität 

Mit der Reform will die Bundesregierung Menschen abhängig von ihrer Nationalität einen unterschiedlichen Grundrechtsschutz zusprechen: Deutsche darf der BND laut Gesetz nicht überwachen, Europäer nur eingeschränkt, Bürger von Drittstaaten hingegen immer dann, wenn dies die „Handlungsfähigkeit“ Deutschlands sicherstellen oder „Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ bringen kann. Journalisten geraten damit rasch in den Fokus der Geheimdienste, insbesondere wenn sie mit Informanten kommunizieren. 
Eine Ausnahmeregel für Journalisten, wie sie etwa in Paragraf 3b des G 10-Gesetzes zu finden ist, fehlt im Entwurf für das neue BND-Gesetz komplett. Bisher war umstritten, ob diese Ausnahme auch für ausländische Journalisten gilt. Nun wird klargestellt, dass der BND Journalisten aus Nicht-EU-Ländern ungehindert überwachen darf, wenn dies im Interesse Deutschlands ist. Er könnte zum Beispiel Journalisten der New York Times belauschen, wenn sie sich vertraulich mit Politikern über Außen- und Verteidigungspolitik ihres Landes austauschen. Vor genau einem Jahr sorgte für Empörung, dass der US-amerikanische Geheimdienst NSA das Nachrichtenmagazin Der Spiegel abhört haben soll. Nun soll dem BND gesetzlich erlaubt werden, genau dies im Ausland zu tun.
In Deutschland sind Journalisten aus gutem Grund vor einer solchen Überwachung durch den Staat geschützt, damit sie ihrer Kritik- und Kontrollfunktion uneingeschränkt gerecht werden können. Es ist völlig unverständlich, warum die deutsche Bundesregierung ausländischen Journalisten diesen Schutz verweigern will. Das Problem wird in Zukunft noch gravierender, weil der BND seine Erkenntnisse über ausländische Journalisten auch an ausländische Geheimdienste weiterleiten darf.

Blogger und Bürgerjournalisten unfreiwillige Gehilfen des BND

Neben der massiven Verletzung der Pressefreiheit ignoriert das neue BND-Gesetz auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999. Die Karlsruher Richter stellten damals klar, dass Telekommunikation auch dann schon dem Grundrechtsschutz unterliegt, wenn sie von Deutschland aus abgehört wird. Die Bundesregierung argumentiert dennoch, dass sich Ausländer außerhalb der EU nicht auf das Fernmeldegeheimnis aus dem deutschen Grundgesetz beziehen können. 

Statt ausländischen Journalisten jeden Schutz vor Überwachung zu verweigern, wäre eine Korrektur der bisher schwammigen Rechtslage dringend nötig gewesen. Reporter ohne Grenzen hat bereits mehrfach kritisiert, dass auch das G 10-Gesetz nur Menschen vor Überwachung schützt, die berufsmäßig als Journalisten arbeiten, also damit Geld verdienen. Blogger, die in ihrer Freizeit de facto journalistisch tätig sind und damit Medienvielfalt im Interesse der Allgemeinheit sicherstellen, fallen zum Beispiel nicht darunter. In vielen Ländern ist dies ein gravierendes Problem: Gerade in autoritär regierten Staaten können kritische Menschen häufig gar nicht berufsmäßig als Journalisten arbeiten, weil sie Verfolgung fürchten müssen. Sie stellen in ihrer Freizeit als Aktivisten oder Bürgerjournalisten Öffentlichkeit her. „Diese mutigen Aktivisten werden nun endgültig zu unfreiwilligen Steigbügelhaltern des BND, wenn sie mit Informanten kommunizieren“, so Christian Mihr. 

Reporter ohne Grenzen verklagt den BND

In diesem Zusammenhang hat Reporter ohne Grenzen den Bundesnachrichtendienst bereits verklagt und am 30. Juni 2015 eine Klageschrift beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die mündliche Verhandlung in Leipzig ist für den 14. Dezember angesetzt. 
ROG wirft dem BND vor, den E-Mail-Verkehr der Organisation mit ausländischen Partnern und Journalisten ausgespäht und die Arbeit von ROG damit massiv beeinträchtigt zu haben. Für zahlreiche Journalisten aus Deutschland und aus autoritären Staaten wie Usbekistan, Aserbaidschan oder China ist ROG ein wichtiger Ansprechpartner, an den sie sich mit vertraulichen Informationen wenden. Reporter ohne Grenzen hält die Überwachungspraxis des BND für unverhältnismäßig.
Auf der jährlichen Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen steht Deutschland derzeit auf Platz 16 von 180 Staaten. 


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