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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 12.10.2007

Arat Dink wegen „Beleidigung des Türkentums“ verurteilt

Der türkische Journalist Arat Dink ist wegen „Beleidigung des Türkentums“ zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Reporter ohne Grenzen ist entsetzt über das Urteil. Der Sohn des im Januar ermordeten Journalisten Hrant Dink hat die türkisch-armenischen Zeitung „Agos“ von seinem Vater übernommen. Er war wie sein Vater nach dem umstrittenen §301 angeklagt, der die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellt.

Ein Istanbuler Gericht befand Arat Dink und Serkis Seropyan für schuldig, „das Türkentum beleidigt“ zu haben, da sie ein Interview Hrant Dinks mit der Nachrichtenagentur Reuters aus dem Jahr 2006 veröffentlicht hatten. Da weder Arat Dink noch Seropyan vorbestraft sind, wurde die Strafe auf Bewährung verhängt.

In dem nachgedruckten Interview bezeichnete Hrant Dink das Massaker an den Armeniern als Völkermord, wofür er strafrechtlich verfolgt worden war.

„Es ist völlig unverständlich, dass dieses Urteil fällt, kurz nachdem der türkische Präsident Abdullah Gül eine Überarbeitung des §301 in Aussicht gestellt hat“, so ROG.
„Zudem hat das selbe Gericht ironischerweise gestern einen Jugendlichen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, der die Redaktion von ‚Agos’ nach dem Mord an Hrant Dink bedroht hatte.“

Der 19-jährige Ridvan Dogan gab zu, Drohbriefe an „Agos“ gesendet zu haben, behauptete aber, sie weitergeleitet zu haben ohne den Inhalt der E-Mails zu kennen. Das Gericht entschied sich für eine Bewährungsstrafe, da er Bedauern zeigte und keine Vorstrafen hatte. Wegen der Drohungen wenige Tage nach der Ermordung Hrant Dinks am 19. Januar 2007 erhielten mehrere „Agos“-Journalisten Polizeischutz.

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Katrin Evers
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