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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 01.12.2017

EGMR muss Zeichen gegen Willkürjustiz setzen

Demonstration für Deniz Yücel vor dem Bundeskanzleramt © picture alliance / Schroewig

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist enttäuscht über die Stellungnahme der türkischen Regierung zur Beschwerde des Journalisten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Wie die Zeitung Die Welt berichtet, bringt Ankara keine neuen Beweise vor, sondern wiederholt die Vorwürfe des Haftbefehls, Terrorpropaganda und Volksverhetzung. Dafür verweise die Stellungnahme auf Artikel Yücels für Beweise.

„Die türkische Justiz hält offensichtlich an den absurden Vorwürfen gegen Deniz Yücel fest, der nichts anderes als seine journalistische Arbeit getan hat“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss schnellstmöglich handeln, um ein Zeichen gegen die Willkürjustiz der Türkei zu setzen.“

Yücel hatte im April Beschwerde beim EGMR gegen seine Inhaftierung eingelegt. Das Gericht hatte die Klage angenommen und die türkische Regierung zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Türkei ist Mitglied des Europarats. Kommt der EGMR zu dem Schluss, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt, wäre die Türkei verpflichtet, Yücel aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Die Stellungnahme muss nach Eingang beim EGMR an den Kläger und an Drittparteien im Verfahren weitergeleitet werden. Zu den Drittparteien gehören neben Reporter ohne Grenzen auch zehn weitere Organisationen, die Ende Oktober eine gemeinsame Stellungnahme im Verfahren von Yücel eingereicht hatten.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 155 von 180 Staaten.



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