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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Saudi-Arabien / Türkei 04.03.2021

Khashoggi-Prozess: Gericht lehnt CIA-Bericht ab

Eine Frau mit Kopftuch steht zwischen anderen Menschen und spricht in Mikrofone.
Khashoggis Verlobte Hatice Cengiz vor dem Gerichtsgebäude in Istanbul © picture alliance / AA / Arif Hudaverdi Yaman

Im Khashoggi-Mordprozesses in der Türkei hat es das Gericht abgelehnt, den vor wenigen Tagen veröffentlichten US-Geheimdienstbericht zu dem Verbrechen als Beweismittel zuzulassen. Einen entsprechenden Antrag von Khashoggis Verlobter Hatice Cengiz wies das Gericht in Istanbul am Donnerstag (4.3.) mit der Begründung ab, der Bericht verspreche keine zusätzlichen Erkenntnisse. Reporter ohne Grenzen beobachtet den Prozess seit seinem Beginn im vergangenen Juli als einzige internationale Nichtregierungsorganisation durchgehend vor Ort im Gerichtssaal und war dort am dritten Prozesstag durch ihren Türkei-Repräsentanten Erol Önderoglu vertreten.

Als Zeugen befragte das Gericht am Donnerstag zwei türkische Beschäftigte des saudi-arabischen Konsulats in Istanbul, in dem Jamal Khashoggi am 2. Oktober 2018 ermordet worden war. Angeklagt sind in dem Prozess insgesamt 26 saudi-arabische Staatsangehörige, die sich allesamt nicht in der Türkei aufhalten und vor Gericht durch türkische Anwältinnen und Anwälte vertreten werden.

„Dass wir für Gerechtigkeit in diesem Fall ausgerechnet auf ein türkisches Gericht setzen müssen, spricht Bände über die katastrophale Lage in Saudi-Arabien“, sagte RSF-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Allen Unzulänglichkeiten der türkischen Justiz zum Trotz hoffen wir, dass der Prozess in Istanbul dazu beiträgt, die Wahrheit über den Mord an Jamal Khashoggi ans Licht zu bringen.“

Die türkische Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, direkt oder indirekt an der Ermordung Khashoggis beteiligt gewesen zu sein. Beschuldigt werden unter anderem der frühere Vize-Geheimdienstchef Saudi-Arabiens, Ahmad al-Asiri, sowie der ehemalige enge Medienberater von Kronprinz Mohammed bin Salman, Saud al-Kahtani. Einen Antrag von RSF auf Zulassung als Nebenklägerin hatte das Gericht Ende November abgelehnt.

Strafanzeige in Deutschland

Reporter ohne Grenzen hat von Anfang an eine umfassende Aufklärung des Mordes an Khashoggi gefordert. Diese Woche erstattete RSF beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe Strafanzeige gegen Saudi-Arabiens Kronprinz Mohammed bin Salman und vier weitere hochrangige Vertreter des Königreichs wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wegen des Mordes an Khashoggi und der unrechtmäßigen Inhaftierung von 34 Journalistinnen und Journalisten in Saudi-Arabien wirft RSF ihnen vor, Medienschaffende anhaltend und systematisch zu verfolgen.

In Saudi-Arabien selbst wurden für den Khashoggi-Mord inzwischen acht Männer rechtskräftig zu sieben bis 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Das Verfahren fand jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und entsprach rechtsstaatlichen Anforderungen in keiner Weise. Die Frage nach der politischen Verantwortung blieb völlig ausgeklammert. Stattdessen bestätigte die Justiz entgegen allen bekannten Fakten die offizielle Darstellung des Königreichs, das Verbrechen sei nicht geplant gewesen.

Dagegen stützt der vor allem auf Erkenntnissen der CIA beruhende US-Geheimdienstbericht zum Khashoggi-Mord, den die Regierung in Washington Ende vergangener Woche freigab, die Einschätzung, dass das Verbrechen vom saudi-arabischen Kronprinz Mohammed bin Salman genehmigt und damit Teil der Regierungspolitik war.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Saudi-Arabien auf Platz 170, die Türkei auf Platz 154 von 180 Staaten.



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