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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 08.02.2006

ROG fordert Straffreiheit für fünf Kolumnisten

Seit dem 7. Februar stehen fünf Kolumnisten der türkischen Tageszeitungen Radikal und Milliyet vor Gericht. Den Journalisten Ismet Berkan, Murat Belge, Erol Katircioglu, Haluk Sahin und Hasan Cemal drohen bis zu zehn Jahren Haft, weil sie ein Gerichtsurteil zur Armenienfrage kritisiert hatten. Reporter ohne Grenzen fordert ihren Freispruch.

Den fünf Journalisten wird gemäß Artikel 301 des türkischen Rechts Beleidigung staatlicher Institutionen vorgeworfen und sie werden laut Artikel 288 der Beeinflussung des Verfahrens bezichtigt. „Dieser Prozess ist beschämend und eines demokratischen Staates unwürdig. Die Türkei sollte Journalisten nicht mit Gefängnis bestrafen, lediglich weil sie in ihren Publikationen eine juristische Entscheidung kommentiert haben“, so Reporter ohne Grenzen. „Die Anklagegründe sind unzulässig und wir fordern von den Behörden, das Verfahren gegen die fünf Kommentatoren aus formalen Gründen aufzuheben.“ Die Menschenrechtsorganisation war zum Prozessauftakt vor Ort.

Mitglieder der ultranationalistischen Juristenvereinigung, verantwortlich für die Anklage gegen die Journalisten, haben die erforderlichen Fristen nicht eingehalten: Ihre Beschwerde ging mehr als zwei Monate nach dem Erscheinen der Artikel ein. Entsprechend der Vorschriften könnte höchstens ein Text des Journalisten Murat Belge noch angefochten werden.

Des Weiteren erlaubt es der Artikel 301 des Strafgesetzbuches nicht, dass die Vereinigung diese Klage einbringt. Dies bleibt dem Staat und seinen Institutionen vorbehalten.

Auch die Verfolgung auf Grundlage des Artikels 288 ist unzulässig, weil die Journalisten eine gerichtliche Entscheidung kommentiert hatten, die bereits im September verkündet worden war. Es ist folglich falsch, ihnen vorzuwerfen das Verfahren beeinflussen zu wollen, da es bereits abgeschlossen war.
Die nächste Anhörung wurde für den 11. April festgesetzt.

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