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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 06.11.2020

RSF-Repräsentant drohen erneut 14 Jahre Haft

Erol Önderoglu sitzt in einem Büro
Erol Önderoglu © RSF

Reporter ohne Grenzen (RSF) ist schockiert über die Entscheidung eines Instanbuler Berufungsgerichts, den Freispruch für den RSF-Türkei-Repräsentanten Erol Önderoglu und zwei Mitangeklagte zu kippen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen. Önderoglu, die Menschenrechtsverteidigerin Sebnem Korur Fincanci und der Journalist und Autor Ahmet Nesin standen nach ihrer Teilnahme an einer Solidaritätsaktion für eine pro-kurdische Zeitung unter anderem wegen angeblicher Terrorpropaganda vor Gericht. Im Juli 2019 sprach sie ein Gericht von den Vorwürfen frei. Ihnen drohen nun erneut bis zu vierzehneinhalb Jahre Haft.

„Unser Türkei-Vertreter Erol Önderoglu musste bereits ein fast dreijähriges Gerichtsverfahren ertragen und saß zehn Tage im Gefängnis. Es ist unerträglich, dass die grundlose juristische Verfolgung gegen ihn und seine Mitangeklagten nun weitergehen könnte“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die Verteidigung der Pressefreiheit und der Einsatz für Medienpluralismus ist kein Verbrechen. Die türkische Justiz muss das Verfahren einstellen.“

Önderoglu, Fincanci und Nesin waren am 17. Juli 2019 von den Vorwürfen der „Terrorpropaganda“, „Rechtfertigung von Verbrechen“ und „Anstiftung zum Verbrechen“ freigesprochen worden. Rund zwei Monate später legte die Staatsanwaltschaft jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein. Die drei hatten Mitte 2016 zusammen mit mehr als 50 Personen, darunter weitere Journalistinnen und Journalisten, jeweils für einen Tag symbolisch den Posten des Chefredakteurs der pro-kurdischen Zeitung Özgür Gündem übernommen, um ihre Solidarität mit der Zeitung zu demonstrieren, die bereits unter wachsendem Druck der Behörden stand. Im August 2016 wurde das Blatt per Regierungsdekret geschlossen.

Weil sie an der Solidaritätsaktion teilgenommen hatten, waren Önderoglu, Fincanci und Nesin im Juni 2016 zehn Tage lang in Untersuchungshaft, bevor sie nach internationalen Protesten freigelassen wurden. Ihr Prozess war im November 2016 eröffnet worden. Wiederholt hatte Reporter ohne Grenzen die einschüchternde Wirkung des Prozesses kritisiert, der immer wieder vertagt wurde.

Anders als die Richterinnen und Richter, die Önderoglu, Fincanci und Nesin im Juli 2019 freigesprochen hatten, hat das Berufungsgericht nun das Argument, ihre redaktionelle Rolle in der Solidaritätsaktion sei rein symbolisch gewesen, nicht akzeptiert. In dem am 20. Oktober getroffenen und vor drei Tagen veröffentlichen Urteil kippte das Gericht nicht nur den Freispruch. Es kritiserte auch die Entscheidung, ihre Fälle getrennt von dem des Özgür-Gündem-Chefredakteurs Inan Kizilkaya zu verhandeln. Önderoglu, Fincanci und Nesin werden am 3. Februar 2021 erneut in Istanbul vor Gericht stehen müssen, wo ihr Prozess mit dem gegen Kizilkaya zusammengelegt werden wird. Ihnen drohen nun erneut bis zu vierzehneinhalb Jahre Haft.

Önderoglu stand noch in einem weiteren Verfahren gemeinsam mit 16 Aktivistinnen und Aktivisten wegen „Terrorpropaganda“ vor Gericht. Hintergrund ist seine Unterstützung einer Kampagne, die das Vorgehen der türkischen Behörden gegen die Initiative „Academics for Peace“ kritisiert. Darin hatten hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Januar 2016 einen Appell gegen das militärische Vorgehen der türkischen Regierung im Südosten der Türkei unterzeichnet. Von diesem Vorwurf wurde Önderoglu 2019 endgültig freigesprochen.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 154 von 180 Staaten.



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