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Türkei

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 158 von 180
Türkei 11.01.2018

Verfassungsgericht ordnet Freilassung an

Demonstration vor einem Gerichtsgebäude in Istanbul © picture alliance/ZUMA Press

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichts zur Beschwerde der Journalisten Sahin Alpay und Mehmet Altan. Das Gericht ordnete am Donnerstag (11.01.) die Freilassung von Alpay und Altan an, die seit Sommer 2016 in Haft sitzen. Mit der Entscheidung äußert sich das Verfassungsgericht zum ersten Mal seit der Verkündung des Ausnahmezustands im Juli 2016.

„Nach anderthalb Jahren Schweigen beendet das türkische Verfassungsgericht endlich die willkürliche Untersuchungshaft von Sahin Alpay und Mehmet Altan“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Die heutige Entscheidung sollte als Präzedenzfall dienen. Wir fordern die türkische Justiz auf, die über 100 weiteren inhaftierten Journalisten freizulassen.“

Alpay, Altan und der Cumhuriyet-Mitarbeiter Turhan Günay, der bereits Ende Juli 2017 freigelassen wurde, hatten wie viele andere inhaftierte Medienschaffende in der Türkei das Verfassungsgericht angerufen. Bisher hat es jedoch noch zu keinem der Fälle ein Urteil gesprochen. Das türkische Verfassungsgericht spielte in der Vergangenheit eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der Pressefreiheit. Doch seit der Verhängung des Ausnahmezustands ist das Gericht gelähmt. Immer mehr der inhaftierten Journalisten wenden sich deshalb an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, dessen Entscheidungen bindend für die Türkei sind.  

Die strafrechtliche Verfolgung von Alpay und Altan geht trotz der Anordnung des Verfassungsgerichts weiter. Ihnen droht wegen angeblicher Verbindungen zu „terroristischen Organisationen“ lebenslange Haft.

Auch der deutsch-türkische Welt-Korrespondent Deniz Yücel hatte im März 2017 Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft vor dem Verfassungsgericht eingereicht. Anfang Januar 2018 hat die türkische Regierung ihre Stellungnahme zu Yücels Haftbeschwerde eingereicht. Seine Anwälte haben  nun eine Frist von zwei Wochen, um die Stellungnahme der Regierung zu erwidern.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht die Türkei auf Platz 155 von 180 Staaten.



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