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Ukraine

Rangliste der Pressefreiheit — Platz 61 von 180
Internationaler Tag gegen Straflosigkeit 01.11.2019

Verbrechen an Journalisten ahnden

Videoeinblendung von Hatice Cengiz auf einer Gedenkveranstaltung für ihren Verlobten Jamal Khashoggi © J. Scott Applewhite / picture alliance / AP photo

Zum Internationalen Tag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten am 2. November 2019 erinnert Reporter ohne Grenzen (ROG) an 22 Medienschaffende, die ermordet, gefoltert oder entführt wurden, ohne dass jemals jemand dafür zur Rechenschaft gezogen wurde. Die Organisation erneuert aus diesem Anlass ihre Forderung an die Vereinten Nationen, einen Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten einzusetzen, der oder die direkt dem UN-Generalsekretär untersteht und die Befugnis zu eigenständigen Untersuchungen hat, wenn Staaten nach Gewalttaten gegen Medienschaffende nicht ermitteln. Der Deutsche Bundestag hat sich im Juli 2016 als erstes Parlament der Welt hinter die ROG-Forderung nach einem UN-Sonderbeauftragten gestellt.

„Auch sechs Jahre nachdem die UN-Vollversammlung den 2. November zum Welttag gegen Straflosigkeit erklärt hat, bleiben noch immer mehr als 90 Prozent dieser Verbrechen ungestraft. Die internationale Gemeinschaft muss ihre Anstrengungen für den Schutz von Medienschaffenden deshalb deutlich verstärken“, sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Es mangelt nicht an UN-Resolutionen oder nationalen Gesetzen, doch sie werden nur unzureichend umgesetzt und angewandt. Nur ein Sonderbeauftragter, der eng mit dem UN-Generalsekretär zusammenarbeitet, wird die nötigen Kompetenzen und das politische Gewicht haben, um im Zusammenspiel mit den Institutionen der UN die nötigen Reformen voranzutreiben.“

G20 müssen Saudi-Arabien in die Pflicht nehmen

Gemeinsam mit der Verlobten des ermordeten saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi, Hatice Cengiz, appelliert Reporter ohne Grenzen zugleich an die G20-Staaten, Saudi-Arabien deutliche Verbesserungen der Pressefreiheit im Land abzuverlangen. Saudi-Arabien übernimmt am 1. Dezember turnusgemäß die G20-Präsidentschaft von Japan. Die türkische Nahost-Expertin Cengiz und der Generalsekretär der internationalen Organisation von Reporter ohne Grenzen, Christophe Deloire, schrieben aus diesem Anlass in einem gemeinsamen Gastkommentar in mehreren internationalen Medien: „Saudi-Arabiens G20-Präsidentschaft wie jede andere zu behandeln, käme einer ‚Lizenz zum Töten‘ für die Saudis gleich – einer Erlaubnis, die Wahrheit zu unterdrücken und Medienpluralismus auszulöschen. Wir rufen die G20 auf, Jamal Khashoggis Andenken nicht mit Füßen zu treten, sondern klare Zusagen von Saudi-Arabien zu erwirken, die Pressefreiheit zu respektieren und als ersten Schritt alle 32 inhaftierten Medienschaffenden freizulassen.“

Der Journalist Jamal Khashoggi wurde am 2. Oktober 2018 im Konsulat seines Landes in Istanbul ermordet. Einst ein Vertrauter des saudischen Königshauses, hatte er sich vor seinem Tod zunehmend kritisch geäußert. Bis heute ist unbekannt, was mit seiner Leiche geschah und wer die Auftraggeber hinter der Tat waren. Anstatt sich der Aufklärung zu widmen, gehen die saudi-arabischen Behörden weiter mit aller Härte gegen unabhängige Journalistinnen und Journalisten vor.

Weltweit sind im Laufe der vergangenen zehn Jahre mehr als 900 Journalistinnen und Journalisten, Bürgerjournalistinnen und Bürgerjournalisten sowie Medienmitarbeitende wegen ihres Berufs getötet worden, mindestens 44 davon seit Beginn dieses Jahres. Allein in Mexiko wurden in den vergangenen zehn Jahren mindestens 72 Medienschaffende getötet, im Syrienkrieg waren es seit 2011 mindestens 265. Viele Konfliktparteien entführen, foltern oder ermorden Medienschaffende gezielt. Rund 60 Prozent der 84 im Jahr 2018 getöteten Medienschaffenden wurden wegen ihrer Arbeit ermordet.

Die meisten Reporterinnen und Reporter sterben außerhalb von Kriegsgebieten, weil sie in Ländern wie Mexiko, Kolumbien, Indien oder den Philippinen über organisierte Kriminalität, Korruption, Machtmissbrauch oder Menschenrechtsverletzungen berichtet haben. Die große Mehrheit dieser Verbrechen bleibt ungestraft.

Exemplarische Fälle von Straflosigkeit

Zum Welttag gegen Straflosigkeit hat Reporter ohne Grenzen sieben solcher Fälle zusammengestellt, die teils seit Jahren ungesühnt sind: Neben Jamal Khashoggi sind dies Daphne Caruana Galizia, Miroslava Breach, Javier Valdez, Gauri Lankesh, Pawel Scheremet und Jean Bigirimana.

Die maltesische Investigativjournalistin und prominente Regierungskritikerin Daphne Caruana Galizia wurde am 16. Oktober 2017 in der Nähe ihres Hauses durch eine Autobombe getötet. Wenige Wochen später wurden zehn Männer festgenommen, drei von ihnen sind inzwischen wegen Mordes angeklagt. Wer den Mord in Auftrag gegeben hat, ist weiter unklar. Die Ermittlungen der vergangenen zwei Jahre waren von Versäumnissen, Unterlassungen und Ungereimtheiten geprägt.

Die mexikanische Journalistin Miroslava Breach wurde am 23. März 2017 in ihrem Auto vor ihrem Haus erschossen. Sie hatte viele Jahre über die Verbindungen von Drogenkriminalität und Politik geschrieben und war schon oft bedroht worden. Zweieinhalb Jahre später ist der angebliche Auftraggeber im Gefängnis, der Mörder selbst ermordet und ein Komplize auf der Flucht. Die wichtigste Frage – welche Rolle die Politik in dem Mord spielte – bleibt unbeantwortet.

Auch die Morde an Javier Valdez 2017 in Mexiko, Gauri Lankesh 2017 in Indien und Pawel Scheremet 2016 in der Ukraine sowie das Verschwinden von Jean Bigirimana 2016 in Burundi sind nach wie vor nicht aufgeklärt.

Die 15 weiteren Fälle, die Reporter ohne Grenzen bereits zum Welttag gegen Straflosigkeit 2015 dokumentiert hat, sind leider noch immer aktuell. In keinem von ihnen wurden bislang die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.

Wegweisende Resolutionen, aber keine reale Verbesserung

Die UN-Vollversammlung hat 2013 den 2. November als jährlichen Welttag gegen Straflosigkeit festgelegt, um auf die fortdauernde Untätigkeit vieler Staaten bei der Bekämpfung von Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten aufmerksam zu machen. Dass ein internationales Engagement gegen Straflosigkeit seitdem nicht an Dringlichkeit verloren hat, belegt die Tatsache, dass nach wie vor mehr als 90 Prozent der Verbrechen an Medienschaffenden ungestraft bleiben.

Zwar haben verschiedene Gremien der Vereinten Nationen sowie andere internationale Organisationen in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe von Resolutionen zum besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten verabschiedet, doch gebessert hat sich bislang nichts.

So hat der UN-Sicherheitsrat am 27. Mai 2015 in der einstimmig angenommenen Resolution 2222 über den Schutz von Journalisten in bewaffneten Konflikten erstmals direkt auf das Recht auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 19 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung Bezug genommen. In dieser Resolution hält der Sicherheitsrat fest, "dass die Arbeit freier, unabhängiger und unparteilicher Medien eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft bildet und dadurch zum Schutz von Zivilistinnen und Zivilisten beitragen kann". Zugleich ruft er die Staaten auf, ihren Verpflichtungen zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten in bewaffneten Konflikten nachzukommen.

Am 18. Dezember 2014 verabschiedete die UN-Vollversammlung die Resolution Nr. 69/185, die unter anderem die Rolle von Bürgerjournalistinnen und Bürgerjournalisten anerkennt. Ferner betont diese Resolution, dass Journalisten besonders gefährdet sind, zu Zielen von gesetzeswidriger oder willkürlicher Überwachung zu werden. Im September 2014 konkretisierte der UN-Menschenrechtsrat das Spektrum geeigneter Schutzmechanismen für gefährdete Journalistinnen und Journalisten, darunter die Schaffung von Frühwarnsystemen und von spezialisierten Staatsanwaltschaften für die Verfolgung der Täterinnen und Täter. Auch in den Resolutionen Nr. 68/163 von 2013, 70/162 von 2015  und 72/175 von 2017 bekräftigte die UN-Vollversammlung die Forderungen nach mehr Schutz für Medienschaffende und einem Ende der Straflosigkeit.

Im Juli 2016 stellte sich der Deutsche Bundestag als erstes Parlament der Welt hinter die Forderung von Reporter ohne Grenzen nach einem UN-Sonderbeauftragten. Mit einem Entschließungsantrag forderte das Parlament damals die Bundesregierung auf, „eine UN-Initiative zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten und gegen Straflosigkeit zu unterstützen und die Einsetzung eines Sonderbeauftragten voranzubringen“. Bundesaußenminister Heiko Maas erteilte diesem Anliegen allerdings im Oktober 2018 eine Absage und erklärte, der Schutz von Medienschaffenden bleibe eine Querschnittsaufgabe, die Deutschland international in allen Gremien der UN aktiv unterstütze.

Eine zentrale Stellung im System der Vereinten Nationen

Zwar widmen sich verschiedene Organe der UN schon jetzt dem Schutz von Medienschaffenden, haben aber weder das Mandat noch die personelle Ausstattung, um sich intensiv mit diesem Thema zu beschäften. Somit gibt es keinen Mechanismus, der UN-Mitgliedstaaten darauf festlegen würde, ihren internationalen Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten nachzukommen.

Das Mandat eines oder einer Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalistinnen und Journalisten könnte sich am Vorbild der UN-Sonderbeauftragten für Kinder in bewaffneten Konflikten orientieren. Die Stelle sollte überwachen, inwieweit die UN-Mitgliedstaaten ihre einschlägigen völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Durch ihre zentrale und dauerhafte Stellung im System der Vereinten Nationen könnte sie helfen, den UN-Aktionsplan zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten besser umzusetzen.

Ebenso könnte die Person auf dieser Stelle die Bemühungen der anderen Institutionen für mehr Schutz von Journalistinnen und Journalisten unterstützen, darunter UN-Organe wie die UNESCO, der UN-Menschenrechtsrat, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte und der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, aber auch andere Organisationen wie der Europarat und der Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit der Interamerikanischen Menschenrechtskommission.



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